Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Teilnahmebedingungen

Die Ausbildungen richten sich an alle interessierten und sportlich aktiven Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine Übungsleitertätigkeit für Menschen mit Behinderung, chronisch Erkrankte oder von Behinderung Bedrohten in einem Verein anbieten möchten. Eine Vorqualifikation wird nicht vorausgesetzt.

Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Diese ist mittels Nachweisen (Berufsurkunden-Lizenzen, Leistungsübersichten) in der Geschäftsstelle des BSB zu beantragen und einzureichen.

Angehende Übungsleiter müssen körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, eine Rehabilitationssportgruppe verantwortungsvoll zu leiten. Für die Teilnahme wird eine fristgerechte Zahlung der Lehrgangsgebühren vorausgesetzt. Die Aus- und Fortbildungen sind von den Lehrgangsteilnehmern grundsätzlich im vollen Zeitumfang zu absolvieren. Bei selbstverschuldeten Fehlzeiten, z. B. durch zu spätes Eintreffen oder frühzeitiges Verlassen der Lehrveranstaltung(en), dürfen maximal 2 LE versäumt werden. Soll der Ausbildungslehrgang trotzdem anerkannt werden, ist eine schriftliche Ausarbeitung zu den versäumten Ausbildungsinhalten in einem Umfang von fünf bis zehn Seiten anzufertigen und anschließend in der Geschäftsstelle des BSB einzureichen. 

B) Lehrgangsmodalitäten

B.1)     Anmeldung

Die Anmeldung zur Aus- und Fortbildung erfolgt über unser Bildungsportal https://www.sportland-bildung.de/bsb

Diese setzt die Zustimmung zur Speicherung der persönlichen Daten und Weitergabe an den DBS und DOSB voraus.  Anmeldungen zu Aus- und Fortbildungen in anderen Landesverbänden werden mittels Anmeldeformular immer an den eigenen (für Ihr Bundesland zuständigen) Landesbehindertenverband gesendet. Für diesen Fall wird die Anmeldung automatisch an den ausrichtenden Landesverband mit der Bestätigung der Mitgliedschaft des Vereins durch den BSB, weitergeleitet. (Ausnahmen bilden die onlinebasierten Anmeldeformalitäten einiger Landesverbände)

Nach erfolgreicher Buchung erhalten der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine Bestätigung per E-Mail. In einem Zeitrahmen von drei bis vier Wochen vor Ausbildungsbeginn werden die Zugangsdaten zum DBS-IP per E-Mail, sowie die Rechnung an den Teilnehmer / die Teilnehmerin übermittelt. Alle über den Meldeschluss hinaus getätigten Anfragen können nicht garantiert werden und werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss beachten Sie bitte unsere Vorgaben unter Punkt B.6) Kosten.

Übersteigt der Bedarf die maximale Lehrgangskapazität sind Anmeldungen nur noch per Warteliste (Anzahl begrenzt) möglich. Im Falle einer Unterauslastung (Mindestteilnehmerzahl 10) behält sich der BSB eine Absage des jeweiligen Lehrganges vor. Bereits entrichtete Gebühren werden zurücküberwiesen.

Aus organisatorischen Gründen behält sich der BSB die Änderung der Lehrgangsmodalitäten (z. B. Termin, Ort) vor. Im Falle unerwarteter Absagen von Aus- oder Fortbildungsangeboten (z. B. Krankheit Referent/in)besteht die Möglichkeit, bereits entrichtete Zahlungen zurückzuerstatten oder eine Umbuchung (bei ausreichender Teilnehmerkapazität) vorzunehmen.

B.2)     Ausbildungsumfang

Die Ausbildungen in der Lizenzstufe B zum Übungsleiter Rehabilitationssport umfassen 180 Lerneinheiten (Ausnahme: Profil Innere Medizin: 210 Lerneinheiten). Eine Lerneinheit beträgt 45 Minuten, wovon eine bestimmte Zahl durch Heimstudium, Hospitationen und/oder Lernerfolgskontrollen abgedeckt werden kann. Die Ausbildung zum Übungsleiter – Rehabilitationssport, muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

B.3)     Lehrgangsmaterialien

Die Materialien für den jeweiligen Lehrgang werden den Teilnehmern/innen durch den BSB zur Verfügung gestellt. Hierzu nutzt der BSB die Lern- und Austauschplattform DBS-IP. Die Anmeldedaten für DBS-IP werden den Teilnehmer/innen per E-Mail zugesandt.

Als Zusatzliteratur empfiehlt der BSB das Handbuch „Rehabilitationssport“ von H. Will (2014). 

B.4)     Lernerfolgskontrolle

Alle Grundlagen- und Profilblockausbildungen werden mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen und mittels Statut „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Bei „nicht bestandener“ Lernerfolgskontrolle kann eine Nachprüfung (kostenpflichtig) beantragt werden.

Eine Zulassung zur Prüfung umfasst die Erbringung folgender Sachverhalte bzw. Leistungen:

  • volle Anwesenheit und aktive Teilnahme am Lehrgang
  • Lehrprobenabgabe
  • 2 externe Hospitationen (Grundlagenkurs)
  • 5 externe Hospitationen (Profilblock) im anerkannten Rehabilitationssport in 2 Vereinen und ein Hospitationsbericht (formlos) müssen nachgewiesen werden. Dies gilt nicht für Sonderlehrgang der Physiotherapeuten.
  • Die Hospitationsnachweise und der Hospitationsbericht müssen während der Ausbildung im Profilblock bei den Referenten abgegeben werden. Erst dann gilt die Ausbildung als abgeschlossen!

B.5)     Teilnahmebescheinigung

Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme aller Lehrgangstermine sowie Erfüllung der in diesem Zusammenhang stehenden Bedingungen wird dem/der Teilnehmer/in eine Teilnahmebestätigung ausgestellt und am letzten Tag der Aus- oder Fortbildung übergeben.

B.6)     Kosten

Die Lehrgangsgebühr ist der Ausschreibung zu entnehmen. Sie ist nach Erhalt, vor Lehrgangsbeginn, an den BSB zu entrichten.

Bei verspäteter Überweisung können die Teilnehmer zum Lehrgang zugelassen werden, erhalten jedoch erst Ihre Teilnahmebescheinigung nach Eingang der Lehrgangsgebühren auf dem Konto des BSB.

Teilnehmer, die keinen Mitgliedsverein bzw. Landesverband nachweisen können, zahlen die in der Ausschreibung angegebene Gebühr für Nichtmitglieder.

Eine Unterscheidung wird dabei hinsichtlich dreier Kategorien vorgenommen:

  • BSB-MG:     „BSB-Mitglieder“ – Teilnehmer/innen eines Mitgliedsvereins des BSB (Die Inanspruchnahme des Mitgliederbeitrages setzt eine Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverein des BSB voraus.)
  • DBS/DOSB-MG:     „DBS/DOSB-Mitglieder“ – Teilnehmer*innen eines Mitgliedsvereins des DBS oder DOSB (Die Inanspruchnahme des Mitgliederbeitrages setzt eine Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverein des DBS  oder DOSB voraus.)
  • NMG:     „Nichtmitglieder“ – Teilnehmer/innen ohne o. g. Zugehörigkeit

Bei Absage nach Anmeldeschluss oder Fernbleiben vom Lehrgang ist eine Erstattung der Lehrgangsgebühren nicht mehr möglich bzw. werden Ihnen 100% in Rechnung gestellt

B.7)     Finanzielle Leistungen

Aus den Lehrgangsgebühren werden alle Referentenkosten, Raummieten, Grundmaterialien für die Teilnehmer sowie die Pausenversorgung finanziert. Zusätzliche Materialien werden ggf. separat in Rechnung gestellt. Anfallende Kosten für Übernachtungen, An- oder Abreise werden nicht übernommen. Eine Begleichung der Ausbildungsgebühren mittels Bildungsgutschein ist nicht möglich. Zusätzliche Gebühren (nicht im Ausbildungspreis enthalten) im Rahmen des Lizenz- und Ausbildungssystems werden für folgende Posten erhoben:

Posten Lizenzgebühr BSB-MG
Lizenzausstellung 10,00 €
Mahngebühren (pro Mahnung)    5,00 €

B.8)     DBS-IP

DBS-IP ist eine Austausch- und Lernplattform des DBS. Da es sich hierbei um ein geschlossenes System handelt, erfolgt der Zugang für die Lehrgangsteilnehmer/innen nur über personalisierte Zugangsdaten, die per E-Mail zugeschickt werden. Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit die eingestellten Lehrgangsinformationen (z.B. Manuskripte, Link- und Literaturlisten, Informationen rund um die Aus- und Fortbildung) anzusehen und herunterzuladen. Zudem     besteht     die    Möglichkeit     sich    innerhalb     der    Veranstaltung      mit     den    anderen Kursteilnehmer/innen auszutauschen, Forenbeiträge zu schreiben, gemeinsam Inhalte zu erarbeiten sowie mit dem/der Lehrgangsleiter/in in Kontakt zu treten. Unter www.dbs-ip.de finden Sie die Lehrgangsplattform DBS-IP.

B.9)     Versicherungsschutz

Für Teilnehmer/innen, die einem Mitgliedsverein des DBS angehören, besteht eine Haftungs- und Unfallversicherung auf Grundlage der Versicherungsverträge der Landessportbünde für Vereinsmitglieder. Für externe Teilnehmer/innen besteht keine Haftungs- und Unfallversicherung.

C) Lizenzen

C.1)     Beantragung / Ausstellung / Gültigkeit

Lizenzausstellungen erfolgen grundsätzlich nur nach Antragstellung und unter Angabe einer privaten E-Mail Adresse. Den Antrag auf Lizenzausstellung finden Sie auf unserer Internetseite unter Downloads. Pro Lizenz erheben wir eine Gebühr von 5,00 €.

Bei Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antrag auf Lizenzausstellung, unterschrieben und durch den Verein bestätigt
  • Erste Hilfe Grundausbildung mit 9 Lerneinheiten (LE) nicht älter als 2 Jahre! (kein Ausbildungsinhalt!)
  • Teilnahmebestätigungen der besuchten Ausbildungslehrgänge in Kopie
  • Ehrenkodex unterschrieben

Im Anschluss wird die jeweilige Lizenz vom BSB ausgestellt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Beantragung der Lizenz(en) binnen 3 Monaten an den BSB zu stellen. Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung und beträgt maximal 4 Jahre. Ausnahme bildet die Lizenz Innere Medizin, welche eine maximale Gültigkeitsdauer von 2 Jahren aufweist. Das jeweilige Gültigkeitsdatum kann dem Lizenzdokument entnommen werden. Eine Gültigkeit der Lizenzen liegt für den gesamten Bereich des DBS vor.

C.2)     DOSB - Lizenzmanagementsystem

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sein Verfahren zur Ausstellung und Verlängerung von DOSB Lizenzen auf ein onlinebasiertes – System, das Lizenzmanagementsystem (Kurz LIMS) umgestellt.

Neu ab 01.01.2018:

  • Neues Format der DOSB-Lizenz (Din A4 – Vorder- und Rückseite)
  • Einführung einer DOSB-Lizenznummer
  • Die Lizenzen haben bei der Erstausstellung eine Gültigkeit von maximal 4 Jahren (Innere Medizin 2 Jahre) ab Ausstellungsdatum. Die Lizenzen werden damit nicht mehr – wie bisher – bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt.

Bestandslizenzen:

Die bereits ausgestellten DOSB Lizenzen behalten trotz des neuen Systems ihre Gültigkeit. Erst bei der nächsten Lizenzverlängerung erhalten Sie das neue Format der DOSB-Lizenz. Ihre vorhandene alte Lizenz verbleibt beim BSB. Sollten sich Änderungen (Name, Anschrift, Vereinswechsel – oder Austritt usw.) ergeben, sind Sie verpflichtet den BSB kurzfristig darüber zu informieren.

C.3)     Lizenzverlängerung

Der Vorgang der Lizenzverlängerung setzt eine Tätigkeit als Übungsleiter/in in einem Mitgliedsverein des BSB voraus. Innerhalb der Gültigkeitsdauer von 4 bzw. 2 Jahren (Lizenz Innere Medizin) ist der Nachweis einer Fortbildung (mindestens 15 Lerneinheiten) nachzuweisen. Die Verlängerung erfolgt ausgehend vom Ende der Gültigkeitsdauer bis zum Quartalsende des jeweiligen Jahres. Eine Ausstellung der Verlängerung kann frühestens zu Beginn des Quartals des Ablaufdatums vorgenommen werden.

Lizenzverlängerung am Beispiel der Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport Orthopädie:

Erstausstellung am  gültig bis Fortbildung am Verlängerung gültig bis
20.02.2018 19.02.2022    15.07.2019 ab 01.01.2022     31.03.2026

Folgende Nachweise (Kopie) sind dem BSB zu übermitteln:

  • Antrag auf Lizenzverlängerung
  • Teilnahmebestätigung(en) des/der besuchten Lehrganges bzw. Lehrgänge

Im Anschluss wird die Lizenzverlängerung vom zuständigen Mitarbeiter des BSB ausgestellt und grundsätzlich per E- Mail dem/der Teilnehmer/in übermittelt. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. In diesem Fall sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein/e Übungsleiter/in ohne eine gültige Übungslizenz keine anerkannte Rehabilitationssportgruppe leiten darf und somit eine Abrechnung mit den Kostenträgern nicht möglich ist. Die Lizenzen sind zudem Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung (z. B. LSB) der Tätigkeit in den Sportvereinen und Abteilungen.

C.4) Verlängerungsversäumnisse nach Ablauf der Gültigkeit (Ausnahme Block 40 Innere Medizin) sind wie folgt geregelt:

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 Lerneinheiten um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer abzüglich eines Jahres verlängert.
  • Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 Lerneinheiten um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer abzüglich von zwei bzw. drei Jahren verlängert.
  • Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als drei Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

Ungültig gewordene Lizenzen Übungsleiter B Rehabilitationssport „Innere Medizin“ können wie folgt verlängert werden:

  • Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer abzüglich eines Jahres verlängert.
  • Fortbildung ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer verlängert.
  • Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

Hinweis: Die Erste-Hilfe-Ausbildung findet im Rahmen der Lizenzverlängerung durch den BSB keine Anerkennung. Für das Profil Innere Medizin wird die Teilnahme an einer Fortbildung „Reanimation in Herzsportgruppen“ empfohlen.

C.5)     Anerkennung externer Fortbildungen:

Die Anerkennung externer Fortbildungen obliegt dem BSB. Sollten Sie eine externe Fortbildung besuchen wollen, ist vorab mit den zuständigen Mitarbeitern der Geschäftsstelle, eine eventuelle Anerkennung zur Lizenzverlängerung, abzuklären.

D) Datenschutzbedingungen

Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt nach aktuellen Datenschutzrichtlinien, auf deren Grundlage wurde eine Datenschutzvereinbarung zwischen dem DOSB und dem DBS geschlossen. Die personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, und E-Mailadresse) werden durch den BSB gespeichert, jedoch lediglich über eine Schnittstelle ausschließlich zum Zweck der Lizenzausstellung bzw. Lizenzverlängerung an den DOSB / DBS weitergegeben. Der DOSB / DBS hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/innen Sie bestätigen mit Unterschrift und Anmeldung zur Aus- oder Fortbildung Ihr Einverständnis die Speicherung und Weitergabe Ihrer Daten. BSB und DBS verpflichten sich zum rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten gem. EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.) Mit den folgenden Einwilligungserklärungen (4a, 4b, 4c) erfüllen BSB / DBS die Informationspflichten gem. Art. 6, Art. 7 und Art. 13 der DSGVO.

Behinderten-und Rehabilitationssportverband Brandenburg e.V.
Dresdener Str. 18 – 03050 Cottbus, Tel: 0355-48646325, Fax 0355-48646329
Mail: kontakt@bsbrandenburg.de

  1. Website:www.bsbrandenburg.de
  2. Deutscher Behindertensportverband V. – National Paralympic Committee Germany
    1. Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung - Tulpenweg 2-4, 50226 Frechen, Tel: 02234-6000-302,
    2. Fax: 02234-6000-4302, E-Mail: kahlkopf@dbs -npc.de, Website: www.dbs-npc.de
  3. Datenschutzbeauftragte BSB: Jana Thomel, E-Mail: thomel@bsbrandenburg.de, Tel: 0355-48646326
  4. Datenschutzbeauftragter DBS: Dirk-Michael Mülot, Westfalenweg 2, 33449 Langenberg, : 0 52 48 - 82 12 05, Fax 0 52 48 – 82 12 06, E-Mail: d.muelot@muelot-graf.de.
  5. Zuständige Aufsichtsbehörde für den BSB: Die Brandenburgische Datenschutzbeauftragte, E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de, Telefon: 033203/356-0, Telefax: 033203/356-49
  6. Zuständige Aufsichtsbehörde für den DBS: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, : Telefon: 0211/38424 -0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

D.1)       Einwilligung gem. Art 6 DSGVO (BSB):

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung meiner Daten durch den BSB erfolgt zum Zwecke der Durchführung des Ausbildungsvertrages. Ich bin mit der Nennung meiner Angaben (Name, Vorname und E-Mailadresse) auf einer Teilnehmerliste (in Papierform und ggf. auch in digitaler Form) gegenüber anderen Teilnehmerinnen/Teilnehmern aus dem/den von mir gemeldeten Lehrgang/Lehrgängen einverstanden. Mir ist zudem bekannt, dass

  1. die Daten sowie die Teilnehmerlisten nur einmal – zu Beginn des Lehrgangs an die Teilnehmer/innen ausgehändigt Meine personenbezogenen Daten werden aus steuerrechtlichen Gründen für die Dauer von 10 Jahren beim BSB gespeichert;
  2. ich ein jederzeitiges Recht auf Auskunft durch den BSB zu meinen personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit habe;
  3. ich die hier erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen Der Widerruf kann formlos an den BSB erfolgen;

Hinweis gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Erhebung, Speicherung und Verarbeitung nicht berührt;

  1. ich ein jederzeitiges Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (siehe oben) habe;  diese Einwilligung freiwillig durch mich erfolgt.

D.2)       Einwilligung gem. Art. 6 DSGVO (DBS-IP-System):

Meine Daten werden an das DBS-IP-System (Lernplattform des DBS) übertragen und dort gespeichert. Der Systemanbieter und der DBS haben auf diese Daten Zugriff. Die Nutzung der Daten durch den DBS erfolgt nur für systembezogene Zwecke. Meine Daten werden an das DBS-IP-System weitergegeben und verarbeitet, damit ich diese Lernplattform nutzen kann und Lehrgangsunterlagen an mich weitergeleitet werden können. Ich bin mit der Verwendung meiner Angaben (Name, Vorname und E -Mailadresse) einverstanden. Mir ist zudem bekannt, dass

  1. die Daten einmal – zu Beginn des Lehrgangs – in die Lernplattform eingegeben Meine personenbezogenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren in der Lernplattform gespeichert
  2. ich ein jederzeitiges Recht auf Auskunft durch den DBS zu meinen personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit habe;
  3. ich die hier erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen Der Widerruf kann formlos an den DBS erfolgen

Hinweis gem. Art. 7 Abs. 3DSGVO: Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Erhebung, Speicherung und Verarbeitung nicht berührt;

  1. ich ein jederzeitiges Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (siehe oben) habe;
  2. diese Einwilligung freiwillig durch mich erfolgt und ich – im Falle einer Nicht-Einwilligung – die Lernplattform DBS-IPS nicht nutzen und auch auf digitalem Weg keine Lehrgangsunterlagen erhalten

D.3)       Einwilligung gem. Art. 6 DSGVO (DOSB):

Die Übertragung meiner Daten an den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) erfolgt über eine Schnittstelle/ oder das DOSB-Bildungsnetz ausschließlich zum Zweck der Lizenzausstellung über das DOSB-Lizenzmanagementsystem. Die Daten werden vom DOSB zu statistischen Zwecken gespeichert und eingesehen. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/innen. Ich bin mit der Weitergabe und Verwendung meiner Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) einverstanden. Mir ist zudem bekannt, dass

  1. ich die hier erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen Der Widerruf kann formlos an den BSB erfolgen;

Hinweis gem. DSGVO Art. 7 Abs. 3: Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Erhebung, Speicherung und Verarbeitung nicht berührt;

  1. der BSB der Einsicht der anonymisierten Daten durch den DBS zugestimmt hat;
  2. die erhobenen Daten im System für die Dauer von 10 Jahren gespeichert werden;
  3. die Übertragung meiner Daten zur Erteilung und Aufrechterhaltung der DOSB -Lizenz notwendig ist;
  4. diese Einwilligung freiwillig durch mich erfolgt und ich – im Falle einer Nicht-Einwilligung – keine DOSB-Lizenz erhalte.

E)  FORMULARE

Alle Formulare aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung können der Homepage des BSB (www.bsbrandenburg.de > Downloads) entnommen werden.

  • Antrag auf Lizenzausstellung
  • Antrag auf Lizenzverlängerung
  • Ehrenkodex für Übungsleiter
  • Hospitationsnachweis (Formblatt)

F) Kontaktdaten bei allen offenen Fragen:

Behinderten- und Rehabilitationssportverband Brandenburg e.V.
Dresdener Str. 18
03050 Cottbus

Lizenz- und Lehrwesen:  Jana Thomel
Tel: 0355 / 48 64 63 26
Fax: 0355 / 48 64 63 29
Mail: thomel@bsbrandenburg.de

Anerkennung und Zertifizierung:  Nadine Zimmer (Rehasport-Gruppen)
Tel: 0355 48 64 63 28
Fax: 0355 / 48 64 63 29
Mail: zimmer@bsbrandenburg.de

Unsere Sprechzeiten:

Mo – Do:          08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitags :          08:00 Uhr - 12:00 Uhr