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Do, 20. Juni 2013

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Teuber siegt vor Sportschiedsgericht



Zwei Monate ist es her, dass der dreimalige Paralympicssieger Michael Teuber bei der UCI-Bahn-Weltmeisterschaft um die erfolgreiche Titelverteidigung gebracht wurde.
Mit einer Begründung, die weder für ihn noch für die deutschen Verbände BDR (Bund Deutscher Radfahrer) und DBS (Deutscher Behinderten Sportverband) nachvollziehbar waren, wurde Teuber überraschend aus seiner Wettkampfklasse C1 herausklassifiziert.
Nun fiel vor dem Sportgericht des IPC (Internationales Paralympisches Kommittee) eine Entscheidung zugunsten des deutschen Athleten.



Der inkomplett querschnittgelähmte Radrennfahrer hatte sich viel für die Titelkämpfe in Montichiari (Italien) im März vorgenommen, bis ihm durch einen überraschenden Protest des Schweizer Chefklassifizierers Jan Esser und die daraus resultierende Umklassifizierung alle Chancen genommen wurden. Das wollten die deutschen Funktionäre so nicht hinnehmen. BDR-Paracycling-Koordinator Heinz Kleeb rügte umgehend zahlreiche Formfehler sowie das Fehlen der für einen solchen Protest nötigen "außerordentlichen Umstände". Er brachte den Fall vor das für Klassifizierungsfragen zuständige Sportschiedsgericht BAC (Board of Appeal of Classification) des IPC.
18.05.2011, 9:57 Uhr | t-online.de