Ausbildungskonzeption Fachübungsleiter
- Geschrieben von Baumann Marina
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 04. April 2013 12:51
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"Rehabilitationssport"
Mindestalter für Lehrgangsteilnehmer: Das Mindestalter der Lehrgangsteilnehmer ist ab 2009 auf 18 Jahre festgelegt.
1.-Hilfe-Bescheinigung ab 2009
Ab 2009 sind die 16 LE 1.-Hilfe Bestandteil der Profilblöcke 30-90. Daraus ergibt sich, dass mit Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen die 1.-Hilfe bestätigt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass diese LE nicht zwingend im Lehrgang integriert sein müssen, sondern als Nachweis von den Teilnehmern verlangt werden kann. Somit muss jeder Teilnehmer spätestens zur Lizenzbearbeitung den 1. Hilfenachweis mit 16 LE nachweisen. Sollte dieser älter als 2 Jahre sein, genügt eine Auffrischung mit 8 LE, sofern die 16 LE noch nachweisbar sind (Kopie der Teilnahmebescheinigung).
Richtlinien zur Ausbildung: Die Richtlinien zur Ausbildung im DBS wurden vom Deutschen Behindertensportverband bundesweit beschlossen und sind in den Rahmenrichtlinien vom Deutschen Sportbund als Übungsleiter-Ausbildung in der 2. Lizenzstufe (B-Lizenz) genehmigt und verbindlich.
Die modulartige Struktur der Ausbildung zum Übungsleiter "Rehabilitationssport" setzt sich wie folgt zusammen:
2. Lizenzstufe
Es gibt folgende Lizenzbereiche:
Das bedeutet, dass die Landesverbände auch sechs unterschiedliche Übungsleiterlizenzen vergeben. Die Ausbildung umfasst mindestens 180 Unterrichtseinheiten. Die Lizenzierung setzt die erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang Block 10 sowie den erfolgreichen Abschluss eines Lizenzlehrgang (Block 30 - 80) voraus. Die Lizenzen sind jeweils 4 Jahre lang gültig (Ausnahme Innere Medizin mit 2 Jahren). Während des Gültigkeitszeitraumes der Lizenz müssen lizenzbezogenen Fortbildungen mit mindestens 15 LE absolivert und im Ablaufjahr zusammen mit der Originallizenz und dem Lizenzverlängerungsantrag beim zuständigen Landesverband zur Verlängerung eingereicht werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass eine Lizenzausstellung nur möglich ist, wenn der zukünftige Übungsleiter Mitglied in einem Mitgliedsverein des Behinderten-Sportverbandes Brandenburg e.V. ist.
Anerkennung von Berufsausbildungen oder Studiengänge sind im Anhang - Annerkennung ander Ausbildungslehrgänge - gelistet. Ggf. erfragen Sie diese bitte beim zustündigen Behinderten-Sportverband.
1. Sonderlehrgänge
- Sonderlehrgänge für Physiotherapeuten: zugelassen für ausgebildete Physio- und Ergotherapeuten - Nachweis der Berufserkunde erbringen
-Sonderlehrgänge für Lehrer: Zulassung für Sport- und Gymnastiklehrer, Studiennachweis erbringen
-Sonderlehrgänge für vorqualifizierte Fitnesstrainer: Zulassung der Ausbildung erfragen
2. verkürzter Grundlehrgang (Pflichtteil)
- Pflichtteil P 8/ P16: Zulassung siehe Anerkennungstabelle im Anhang oder erfragen Sie diese beim zuständigen Behinderten-Sportverband.
Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zum Fachübungsleiter Rehabilitationssport
Wichtiger Hinweis: Die Formulare (Lehrgangsanmeldung, Lizenzantrag, Lizenzverlängerungsantrag etc.) befinden sich im Download unter Lizenzerwerb / Weiterbildung.





