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Mi, 19. Juni 2013

Verordnung des Rehabilitationssportes

 

Was verbirgt sich hinter dem Rehabilitationssport?
So wie wir ihn durchführen, wirkt er mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen und deren körperlichen Einschränkungen.

Für wen ist das etwas?
Für Mann und Frau mit Beeinträchtigungen in Bewegungs- und Stützapparat resultierend aus Alttagsbelastungen oder nach Operationen, oder fortführend nach einer Rehakur, oder, oder oder…..

Wer darf diesen Sport anleiten?
Übungsleiter, welche die Lizenz beim Behinderten-Sportverband Brandenburg e.V. erworben haben und diese durch Weiterbildung ständig bestätigen müssen.
Dieser Sport unterliegt einer Kontrolle des Behindertenverbandes und der Krankenkassen.
Ein Arzt muss für unseren Sport ansprechbar sein.

Wie bekomme ich diesen Sport verordnet?
Indem ich bei meinem Hausarzt oder Facharzt entsprechend nachfrage. Die meisten Ärzte sind über diesen Sport sehr gut informiert und verordnen diesen wenn die Bedürftigkeit vorliegt.
Fragen Sie nach dem rosa Formular „56“.
Der Reha-Sport fällt nicht unter die Budgetierung.

Für wie lange gilt diese Verordnung?
In der Regel wird eine Anzahl von 50 Übungseinheiten für einem Zeitraum von 18 Monaten verordnet und auch von den Krankenkassen so bestätigt.


 

 

Eine Information des DBS für behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
mit dieser Information wollen wir Ihnen eine effektive Verordnung des Rehabilitationssportes erleichtern!

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Diese gesetzlich definierte Leistung bietet der Deutsche Behindertensportverband (DBS) in Gruppen allen Behinderten an. Die Qualität wird durch den betreuenden Arzt (Überwachung) und dem qualifizier ten Übungsleiter sichergestellt. Beide legen gemeinsam Art und Intensität des Reha-Sportes anhand Ihrer Verordnung fest.

Rehabilitationssportarten sind: Gymnastik, Bewegungsspiele in Gruppen, Schwimmen, Leichtatheltik (festgeschrieben in der
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraing).

Gerätetraining ins vom Rehabilitationssport ausgeschlossen - ausgenommen Ergometer im Herzsport.

Ärztliche Verordnung

Ihre Verordnung ist die Grundlage der Prüfung der Übernahme durch die Kostenträger und muss des halb unbedingt enthalten:

• Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung
• Rehabilitationsziel
• Dauer pro Verordnung (6 oder 12 Mon.) und wöchentliche Häufigkeit
• Angaben zur Durchführung des Reha-Sportes

Der Reha-Sport fällt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nicht unter die Budgetierung

Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung

Die Diagnose sollte eindeutig formuliert sein. Die Spezifizierung hilft dem prüfenden Arzt der Kostenträger, den Wert des Reha-Sportes im Einzelfall zu bewerten und hilft dem betreuenden Arzt, Art und Intensität des Sportes festzulegen. Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung sind hier ebenso wichtig wie Prognose und Begleiterkrankungen.

Unabhängig von der Verordnung wäre es für den betreuenden Kollegen hilfreich, alle relevanten Befunde zur Verfügung zu haben. 

Rehabilitationsziel

Die Angabe des Rehabilitationszieles ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Es soll den Zustand beschreiben, der bei der jeweils verordneten Art, Dauer und Häufigkeit des Reha-Sportes erreicht werden kann.

Die Formulierung des Zieles sollte immer einen überprüfbaren Endzustand enthalten, nicht einen Vorgang, wie z.B. optimale Prothesennutzung, Prothesenschulung.

Von Ihrer Stellungnahme zum Stand des Erreichens des Reha-Zieles wird die weitere Genehmigung von Reha-Sport durch den Rehabilitationsträger abhängen.

Dauer und Häufigkeit

Grundsätzlich ist die Verordnung von Reha-Sport zeitlich begrenzt, bis entweder der Rehabilitant die Übungen selbständig, d.h. ohne ärztliche Überwachung und ohne Übungsleiter durchführen kann oder das Reha-Ziel erreicht ist.

In der Regel erfolgt die Einzelverordnung für 6 oder 12. Monate. Folgeverordnungen sind möglich. Bei bestimmten Diagnosen kann bei schweren Verläufen lebenslang Reha-Sport notwendig sein.

Durchführung des Reha-Sportes

Ggf. ist die Verordnung durch Angabe von BeIastungseinschränkungen und kontraindizierten Übungen zu präzisieren. Entsprechende Unterlagen sind für den betreuenden Arzt sehr hilfreich.

Umgang mit Ablehnungen

Bei Ablehnung der Kostenübernahme sollten Sie überprüfen, welche der oben aufgeführten Punkte nicht ausreichend dargelegt wurden.

Ein Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn Sie im Einzelfall das Funktionsdefizit nachweisen können und eine selbständige Durchführung der Übungen noch nicht möglich ist.

Motivieren Sie Ihre Patienten zum Reha-Sport, auch wenn keine Kostenübernahme möglich ist.

Beispiele für Rehabilitationsziele

  • Erhaltene / gestärkte Funktionen der Stütz- und Bewegungsorgane mit Blick auf: motorische (Rest-)Funktion, Statik und Struktur oder optimaler Hilfsmitteleinsatz
  • Erhaltene / verbesserte Funktion innerer Organe z.B. für: Herzkreislauf, Lunge, Niere, Stoffwechsel, arterielle/venöse Durchblutung
  • Erhaltene / verbesserte Kompensations funktionen bei Sinnesbehinderung mit Zielrichtung: Koordination und Bewegung, räumliche Orientierung oder optimaler Hilfsmitteleinsatz
  • Erhaltene / verbesserte Funktion des peripheren und zentralen Nervensystems z.B. von: Koordination, Gleichgewicht, Feinmotorik oder Muskelkraft
  • Verbesserte intellektuelle und motorische Leistungsfähigkeit bei geistiger Behinderung
  • Verbesserte psychomotorische Stabilität bei psychischer Behinderung
  • Gestärktes Selbstbewusstsein behinderter Mädchen und Frauen
Weitere Ziele:
  • Erleichterung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben
  • Erreichen größtmöglicher persönlicher Unabhängigkeit
  • Stabilisierung / Verbesserung von Körperwahrnehmung, Selbstwertgefühl, Persönlichkeit, sozialer Kompetenz oder Lebensqualität

Bitte informieren Sie sich über die anstehenden Neuerungen auf unserer Homepage http://www.dbs-npc.de ,   bei Ihrem Landesverband oder der DBS-Geschäftsstelle:

Ausschuss Sportmedizin des Deutschen Behindertensportverbandes

 

 

 


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