Der Behinderten - Sportverband Brandenburg - Service http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service.html Thu, 23 May 2013 07:30:16 +0200 Joomla! - Open Source Content Management - Version 2.5.9 de-de Übungsleitersuche Frankfurt (Oder) http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/826-uebungsleitersuche-frankfurt-oder.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/826-uebungsleitersuche-frankfurt-oder.html

Liebe Übungsleiter/innen,

der Verein FSG ImPuls Brandenburg/Havel e. V. sucht eine/n Fachübungsleiter/in mit der
Qualifikation Block 70 – geistige Behinderung.
 
 
Der Kurs soll ab Mitte März 2013 im:
 
Caritas Seniorenwohnheim Albert Hirsch,
Prager Straße 18 A
15234 Frankfurt/Oder
 
stattfinden.
 
Die gewünschte Kurszeit ist samstags von 10:00 – 10:45 Uhr mit der späteren Option eines
anschließenden zweiten Kurses von 11:00 – 11:45 Uhr.

Das Honorar beträgt 20 Euro pro Kurs.

Interessent/inn/en melden sich bitte beim:

FSG ImPuls Brandenburg/Havel e. V.
1. Vorsitzender Sven Olejniczak

Kontakt telefonisch:
Mobil 0173 / 639 28 55 oder Festnetz mit AB 03381 / 22 62 88
Kontakt per Email:
an den Verein oder direkt an den Vorsitzenden Sven Olejniczak
 
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manuela.brueckmann@bsbrandenburg.de (Manuela Brückmann) Service Thu, 21 Feb 2013 07:15:49 +0100
Übungsleiter in Strausberg gesucht! http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/819-uebungsleiter-in-strausberg-gesucht.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/819-uebungsleiter-in-strausberg-gesucht.html

Liebe Übungsleiter,

der Verein „Glück auf Rüdersdorf“ sucht ab sofort Übungsleiter für zwei Rehasportgruppen.

In der Schwimmhalle Strausberg für Dienstag ab 18 Uhr soll der Übungsleiter die Gruppen Rehasport im Wasser für den Bereich Orthopädie übernehmen, ggf. auch  noch Funktionstraining/ Wassergymnastik.

Interessenten melden sich bei
Ulf Haschke (03 36 38) 9 10 74 täglich zwischen 10 und 22 Uhr, Wochenende bis 18 Uhr.

 

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stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Mon, 11 Feb 2013 08:56:03 +0100
Übungsleiter Rehasport in Mahlow gesucht! http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/807-uebungsleiter-rehasport-in-mahlow-gesucht.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/807-uebungsleiter-rehasport-in-mahlow-gesucht.html
Liebe Übungsleiter,
 
der VGS Kiebitz e.V. sucht dringend eine/n Übungsleiter/in Rehabilitationssport.
Übungsort ist Mahlow.
 
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
 
VGS Kiebitz e.V. Verein für Gesundheitssport
zur Hand Frau Sabine Drewitz
Trebbiner Straße 23
15831 Mahlow
 
Tel: 03379 - 31 23 477
 
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stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Tue, 15 Jan 2013 07:37:25 +0100
Übungsleiter Rehasport gesucht! http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/806-uebungsleiter-rehasport-gesucht.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/806-uebungsleiter-rehasport-gesucht.html
Liebe Übungsleiter Rehasport aus dem Neuruppiner Raum,
 
unser Verein Aktivhaus-REHA-Sportverein e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n ausgebildete/n Übungsleiter/in Rehasport.
Übungsort ist Neuruppin.
 
Bei Interesse können Sie sich
 
telefonisch: 03391-358565 oder
per E-Mail
 
an Frau Heike Friedrich wenden oder Sie schicken eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle.
Dann stellen wir den Kontakt her.
 
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stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Fri, 11 Jan 2013 09:25:27 +0100
Behindertenausweis im Scheckkarten-Format http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/726-behindertenausweis-im-scheckkarten-format.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/726-behindertenausweis-im-scheckkarten-format.html
Beantragung ab 1. Januar 2013 möglich

Ab dem 1. Januar 2013 kann der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte ausgestellt werden. Die alten Ausweise sind aber noch bis zum 1. Januar 2015 gültig.

 

Wie Sie den neuen benutzerfreundlichen Ausweis erhalten, erfahren Sie unter: www.budget.bmas.de]]>
cms@winkler-cottbus.de (Administrator) Service Fri, 27 Jul 2012 06:03:27 +0200
KSB Ostprignitz-Ruppin sucht Übungsleiter! http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/705-ksb-ostprignitz-ruppin-sucht-uebungsleiter.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/705-ksb-ostprignitz-ruppin-sucht-uebungsleiter.html Sehr geehrte Sportfreunde,

der KSB OPR sucht Übungsleiter.
Bitte schauen Sie sich dazu die beigefügte Ausschreibung an!]]>
stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Tue, 19 Jun 2012 10:01:36 +0200
eine Referentin / einen Referenten Sportentwicklung (Medizin) http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/701-eine-referentin-einen-referenten-sportentwicklung-medizin.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/701-eine-referentin-einen-referenten-sportentwicklung-medizin.html Als Elternzeitvertretung zunächst befristet auf ein Jahr und in Teilzeit (19,5 Stunden/Woche) suchen wir für unsere Abteilung Sportentwicklung ab 01.09.2012 eine Referentin / einen Referenten Sportentwicklung (Medizin)


Ihr Profil:
  • Wir setzen voraus, dass Sie ein Hochschulstudium (Master oder Diplom) bevorzugt in der Fachrichtung Sportwissenschaft mit Erfolg abgeschlossen haben.
  • Wünschenswert wären sportmedizinische Kenntnisse, vertiefte Kenntnisse sowohl der Strukturen im organisierten Sport insbesondere im Sport von Menschen mit Behinderung als auch Kenntnisse der Strukturen und aktuellen Diskussionen im Gesundheitswesen (Sozialgesetzbuch, Krankenkassen, Ärzte, Physiotherapeuten).
  • Ihre fachlichen Qualifikationen runden Englischkenntnisse in Wort und Schrift sowie sehr gute MS Office Kenntnisse ab.
  • Ihre Arbeitsweise sollte von Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit geprägt sein.
  • Sie verfügen über die Fähigkeit, Prozesse zu moderieren, sowie ehren- und hauptamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sach- und fachgerecht zu beraten. Ihre Bereitschaft zu Dienstreisen und gelegentlichen Wochenendeinsätzen setzen wir voraus.
Unser Angebot:
Wir bieten Ihnen eine Position in der Abteilung Sportentwicklung, in der Sie außerhalb des Leistungssports sowohl die ehrenamtlichen Funktionsträger der Abteilung Sportentwicklung als auch Spitzenverbände und Organisationen im organisierten Sport in sportwissenschaftlichen/medizinischen Fragestellungen mit Bezug zum Behindertensport beraten.

  • Zu Ihren Aufgaben gehört u. a. auch die Entwicklung von Flyern und Informationsmaterialien zu verschiedenen medizinischen Indikationen.
  • Durch die Teilnahme an Messen, Veranstaltungen und Tagungen vertreten Sie die Interessen des Verbandes nach außen.
  • Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Auswertung von aktuellen Studien zu verschiedenen medizinischen Indikationen sowie die Umsetzung der Studienergebnisse in den anderen Bereichen der Abteilung Sportentwicklung.
  • Im Bereich des Rehabilitationssports wirken Sie an der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Rehabilitationssport und des Anerkennungsverfahrens der Leistungserbringer im Rehasport mit.
Die Stelle wird analog EG 13 TVöD (Bund) vergütet.

Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bis zum 06.07.2012 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen und Angabe Ihres möglichen Arbeitsbeginns vorzugsweise
per Email: bewerbungen@dbs-npc.de.

Die Bewerbung von schwerbehinderten Bewerber/innen wird bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Der Deutsche Behindertensportverband hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt.
Wir sind daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

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cms@winkler-cottbus.de (Administrator) Service Thu, 14 Jun 2012 10:53:10 +0200
Übungsleiter in Oranienburg gesucht! http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/697-uebungsleiter-in-oranienburg-gesucht.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/697-uebungsleiter-in-oranienburg-gesucht.html
Der Verein "Fantastic 7 e.V." sucht ab sofort Übungsleiter Rehasport
in der Chausseestraße 8, 16515 Oranienburg

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Herrn Walter
Telefon : 03331 / 57 58 20]]>
stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Mon, 04 Jun 2012 11:41:17 +0200
VereinsInfoPost http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/637-vereinsinfopost.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/637-vereinsinfopost.html

Viele Vereine kündigen Ihre  - meist jährlich stattfindende – Mitgliederversammlung oft durch Anzeige in der öffentlichen Tagespresse an.
Doch ist dies korrekt und ausreichend?

Hierzu gibt es jetzt ein aktuelles Urteil des OLG Celle, das in der aktuellen Februarausgabe des „VereinsBrief – Recht – Steuern – Vereinsmanagement" vom IWW-Institut zu finden ist.

Mehr zu diesem Urteil sowie zum Thema "Sonderumlagen" finden Sie hier.
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stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Thu, 16 Feb 2012 07:17:27 +0100
Übungsleiter gesucht! http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/636-uebungsleiter-gesucht.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/636-uebungsleiter-gesucht.html

Der Verein TSV 03 Schönwalde e.V. sucht Übungsleiter/in
für die Übungsstunden ab dem 01.03.2012 eine/n

Montags von 17:00 – 18:00 Uhr und 
Montags von 18:00 – 19:00 Uhr

Es sind laufende Rehasportgruppen für den orthopädischen Bereich in Schönwalde-Glien.

Bei Interesse bitte melden
Telefon: 0151/12781650
Mail: Frau Rosanki
Mail: beim Verein

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stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Tue, 14 Feb 2012 09:55:51 +0100
CHEFTRAINER / CHEFTRAINERIN für die Damen Sitzvolleyball http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/628-cheftrainer-cheftrainerin-fuer-die-damen-sitzvolleyball.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/628-cheftrainer-cheftrainerin-fuer-die-damen-sitzvolleyball.html

Der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) ist der Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Präventions-, Reha-, Breiten- und Leistungssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Mit seinen 17 Landes- und 2 Fachverbänden, rund 5.600 Vereinen und ca. 575.000 Mitgliedern gehört der DBS zu den weltweit größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

Wir besetzen zum nächstmöglichen Termin die Position
CHEFTRAINER/CHEFTRAINERIN für die
Nationalmannschaft Sitzvolleyball Damen


Erwünscht sind: A-Lizenz des DVV, Erfahrungen in der Trainertätigkeit, frühere Tätigkeiten im Behindertensport, Studium der Sportwissenschaft.

Die Aufgaben umfassen u. a.: Betreuung der Nationalmannschaft bei internationalen Veranstaltungen, Planung und Durchführung zentraler Lehrgangsmaßnahmen, Erstellung von Trainingsplänen, Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Talentsichtung, Mitarbeit bei der Erstellung von Konzeptionen sowie kooperatives Wirken in den Gremien des Verbandes.

Die Vergütung erfolgt nach der gültigen Honorartabelle des DBS.

Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bis zum 28.02.2012 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen an

Deutscher Behindertensportverband e.V.
Tulpenweg 2-4
50226 Frechen
Ihr Ansprechpartner:
Frank-Thomas Hartleb/Sportdirektor
Tel. 02234-6000200
Mail: hartleb@dbs-npc.de
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cms@winkler-cottbus.de (Administrator) Service Tue, 31 Jan 2012 12:58:09 +0100
Sachbearbeiter Sportentwicklung http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/621-sachbearbeiter-sportentwicklung.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/621-sachbearbeiter-sportentwicklung.html

Der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Reha-, Breiten-und Leistungssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Mit seinen 17 Landes- und 2 Fachverbänden sowie über 5.600 Vereinen und rund 575.000 Mitgliedern gehört der DBS zu den weltweit größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung.
Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist Frechen.

Zur Unterstützung der Abteilung Sportentwicklung suchen wir, zunächst befristet für 2 Jahre, für unsere Bundesgeschäftsstelle in Frechen
zum 01.03.2012 oder später eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter Sportentwicklung


Wir bieten Ihnen eine Position in der Abteilung Sportentwicklung, in der Sie für die Koordinierung aller Aufgaben im administrativen Bereich in der Abteilung zuständig sind. Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Tagungen und anderen Veranstaltungen sowie die Unterstützung aller Referentinnen und Referenten in der Abteilung Sportentwicklung bei ihrer Arbeit, wobei Sie auch aufgefordert sind qualifizierte Recherchen durchzuführen und inhaltliche Beiträge zu leisten. Zudem sind Sie der Erstkontakt zu externen Anruferinnen und Anrufern und führen, nach einer Einarbeitungszeit, qualifizierte Beratungen durch. Desweiteren übernehmen Sie die gesamte Terminkoordination der Abteilung, die Abstimmung von Terminen mit dem Sekretariat des Präsidenten und des Generalsekretärs sowie die Koordination der fristgerechten Erstellung von Vorlagen zu Terminen einzelner Vertreterinnen oder Vertretern des Präsidiums oder des Generalsekretärs durch die Abteilung. Desweiteren werden Sie eine qualifizierte Sachbearbeitung im Bereich Rehabilitationssport übernehmen.
Wir setzen voraus, dass Sie eine Ausbildung im Berufsbild Sport- und Fitnesskauffrau/-mann bzw. Bürokauffrau/-mann oder Kauffrau/-mann für Bürokommunikation abgeschlossen haben und idealer Weise erste Berufserfahrungen innerhalb der Strukturen des organisierten Sports sammeln konnten. Ihre fachlichen Qualifikationen runden Englischkenntnisse in Wort und Schrift sowie sehr gute MS Office Kenntnisse ab.
Ihre Arbeitsweise sollte sich durch besondere Eigeninitiative, strukturierte Vorgehensweise, ausgeprägte Zuverlässigkeit und Eigenständigkeit auszeichnen. Sie sollten zudem über Organisationsgeschick verfügen und gern in einem Team, zusammen mit ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, arbeiten. Auch in Zeiten hoher Arbeitsbelastung sollten Sie die Ihnen übertragenen Aufgaben zielgerichtet verfolgen. Sie haben Interesse am Sport von Menschen mit Behinderung und sind in der Lage Verbandsstrukturen sowie die Interessen von Sportlerinnen und Sportler in Einklang miteinander zu bringen. Ihre Bereitschaft zu Dienstreisen und Einsätzen am Wochenende setzen wir voraus.
Die Vergütung der Stelle erfolgt, in Abhängigkeit von Ihren individuellen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe (EG) 8 in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bund.

Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bis zum 19.02.2012 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen und Ihres möglichen Arbeitsbeginns.

Deutscher Behindertensportverband e.V.
- Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung -
Tulpenweg 2-4
50226 Frechen
vorzugsweise per Email (bewerbungen@dbs-npc.de)

Ihr Ansprechpartner: Lars Wiesel-Bauer
wiesel@dbs-npc.de.
Die Bewerbung von schwerbehinderten Bewerber/innen wird bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Der Deutsche Behindertensportverband hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt.
Wir sind daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
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cms@winkler-cottbus.de (Administrator) Service Fri, 20 Jan 2012 17:58:53 +0100
Übungsleiter für Herzsportgruppe in Templin gesucht! http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/619-uebungsleiter-fuer-herzsportgruppe-in-templin-gesucht.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/619-uebungsleiter-fuer-herzsportgruppe-in-templin-gesucht.html

Die Physiotherapie Praxis "Am Landsitz" in Templin sucht einen Übungsleiter / eine Übungsleiterin für die Herzsportgruppen, die mittwochs zwischen 15:00 und 19:00 Uhr laufen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des BSB bei Frau Brückmann per E-Mail oder unter (03987-208 11 75).
Ein Anrufbeantworter ist hinterlegt.
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stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Tue, 17 Jan 2012 08:11:29 +0100
Rahmenvereinbarung zur Haftpflicht- und Unfallversicherung http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/556-rahmenvereinbarung-zur-haftpflicht-und-unfallversicherung.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/556-rahmenvereinbarung-zur-haftpflicht-und-unfallversicherung.html

Der LSB hat für seine Mitglieder mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg einen Haftpflicht- und Unfallvertrag abgeschlossen.
Dieser ist in der nachfolgend beschriebenen Version vom 1.7.2011 bis 1.7.2016 gültig.
Den vollständigen Vertragstext finden Sie incl. der Bedingungen im Download des betreuenden Maklers, Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH, unter www.thv-gruppe.de oder auf den Serviceseiten des LSB unter www.lsb-berlin.de

Der Versicherungsschutz besteht nur für den sportlichen, nicht für den privaten Bereich.


Geschützt sind der LSB selbst und seine Mitarbeiter, seine Mitgliedsorganisationen, deren Vereine sowie Trägergesellschaften, Stiftungen und gGmbHs, die Einzelmitglieder und die Teilnehmer an Trimmaktionen, soweit die entstandenen wirtschaftlichen Nachteile – um deren Ausgleich es geht – in ihrer Entstehung mit der Ausübung des Sports oder mit einer satzungsgemäßen Tätigkeit für den Sport in Zusammenhang stehen.

Der so begründete Schutz ist eine wirkliche Gemeinschaftsleistung des Sports.
Er mindert das persönliche Risiko dessen, der den Sport ausübt oder für den Sport tätig ist und er mindert auch das Haftungsrisiko des Vereins.
Das Risiko wird gemindert, aber nicht in allen Fällen ganz ausgeschlossen.

Und die Leistungen aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen sollen nicht mehr tun, als allenfalls Nachteile auszugleichen. Sie sollen keine (zusätzlichen) Vorteile gewähren. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistungen dem Prinzip nach erst dann erbracht werden, wenn der erlittene Nachteil nicht anderweitig ausgeglichen wird; sie sind "subsidiär". Das ist nicht unangemessen! Denn wer Sport treibt, tut es zuerst für sich selbst. Das Risiko sich zu verletzen ist die Kehrseite der im Sport für sich selbst geübten Lebens- und Gesundheitshilfe. Indes versteht sich der Sport als eine Gemeinschaft, die allen ihren Angehörigen helfen will, im Zusammenhang gerade mit dem Sport entstandene Nachteile, wenn nicht ganz auszugleichen, so doch zu mildern.

Das Präsidium des LSB hat entschieden, dass der Versicherungsvertrag ab 1.7.2011 über die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG abgeschlossen wird.

Zur weiteren Information folgen im Anschluss ein paar Hinweise über die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen eines Sportunfalls.
Die Rubrik "zu empfehlende Zusatzversicherungen" will deutlich machen, welcher Versicherungsumfang notwendig wird, um gegen die Mehrzahl der Risiken abgesichert zu sein.

1. Haftpflichtversicherung des LSB

Was heißt Haftpflichtversicherung?
Nach § 823 BGB ist jeder zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
Zum Haftpflichtversicherungsschutz gehört daher ganz selbstverständlich, dass der Versicherer prüft, ob ein schuldhaftes und fahrlässiges Verhalten beim Schadenverursacher liegt. Wenn ja, dann reguliert der Versicherer. Wenn aber nicht, dann werden die Kosten für die Abwehr des unberechtigten Anspruches übernommen – auch das verstehen wir unter Versicherungsschutz.

Versicherungsleistung
EUR   5.000.000,- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
EUR      100.000,- für Vermögensschäden in Folge eines Personen- oder
Sachschadens

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen.

Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus.

Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des LSB und seiner Mitgliedsorganisationen, deren Vereine, Fördervereine sowie Trägervereine, Stiftungen und gGmbHs (nachstehend „Vereine" genannt) aus ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit.

Versicherte Personen
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht

der Mitglieder des Vereinsvorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft,sämtlicher übrigen Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke der versicherten „Vereine" (z.B. satzungsgemäßen Veranstaltungen), sämtlicher übriger Angestellten und Arbeiter (z.B. hauptamtliche Trainier, Sportlehrer) für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für die „Vereine" verursachen (z.B. Helfer bei Auf- und Abbauarbeiten und in eigener Regie geführten Restaurationsbetrieben), ehrenamtliche oder nebenamtliche tätigen Personen während der Tätigkeit für den versicherten Verein z.B.von Nichtmitgliedern als Begleiter von Jugendlichen und Kindern bei Veranstaltungen und im Rahmen von Betreuungstätigkeiten, die im Auftrag der „Vereine" durchgeführt werden, von Nichtmitgliedern, die im Trainings-/ Übungsbetrieb des Vereins unter Leitung eines berechtigten Übungsleiters oder Sportwartes teilnehmen mit dem Ziel, nach vier Wochen dem Verein beizutreten,als Teilnehmer an von den „Vereinen" veranstalteten Volkswettbewerben, Trimmaktionen einschließlich Sport- und Spielfesten, Lauf-Treffs, Prüfungen zu Sportabzeichen und Bildungsveranstaltungen der Sportschule und der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin der Schüler der Sportschule des LSB während ihres Praktikums in Kindergärten, Vorschulen und Schulen, Begleiter von behinderten Sportlern, sofern deren Begleitung erforderlich ist.usw. (siehe im Internet www.paetausports.de)

Versicherte Risiken

Im Rahmen des Vertrages ist mitversichert die gesetzliche Haftpflichtaus satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen, Mitgliederversammlungen, Sportveranstaltungen, Schulungen, Festumzüge, Spielfeste, Crossläufe usw.),als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten (z.B. Sport- und Kinderspielplätze, Vereinshäuser, Schießstände, Frei- oder Hallenschwimmbäder), sofern diese ausschließlich dem Verbands- oder Vereinsbetrieb dienen.Versichert sind hierbei Schäden infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die den Verbänden und Vereinen in den genannten Eigenschaften obliegen, z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrdamm. als Bauherr auf den versicherten Grundstücken,aus der Benutzung fremder Sportanlagen und sonstiger fremder Anlagen, Gebäude und Räume (gleichgültig, ob im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Privaten), Mietsachschäden anlässlich Feuer und Explosionsschäden gelten mitversichert. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 10 Mio €,als Tierhalter, soweit es sich um die Haltung und Hütung von eigenen Pferden,  Wachhunden und Zugtieren handelt, aus der Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen, Rennen, Turnieren, Wettreiten Schlepp- und Schnitzeljagden und der dazu erforderlichen Übungen, aus der Benutzung und Inbetriebsetzung von mitglieds-, verbands-, und vereinseigenen Paddel-, Surf-, Ruder- und Segelbooten, soweit sie zu Vereinszwecken benutzt werden, aus dem Einsatz von Startkanonen z.B. bei Segelregatten.

Erweiterung des Versicherungsschutzes

Auslandsschäden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen.

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Hierzu gehören Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen. Die Versicherungssumme beträgt € 100.000,- je Schadensfall.
Der Versicherungsnehmer trägt an jedem Schadensfall € 50,- selbst.

Schießsport
Mitversichert sind alle Haftpflichtrisiken die sich aus dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S 3970) ergeben.

Internetnutzung
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. Interne, per E-Mail oder mittels Datenträger.

Umwelt-Basisversicherung
Eingeschlossen ist die

Gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen,gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden.

Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die vom Versicherungsnehmer vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht aus der Beschaffenheit und Benutzung von Sportanlagen einschließlich der dazu gehörenden Gerätschaften, sonstigen Anlagen, Gebäude und Räume.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder Sportanlagen einschließlich der Gerätschaften sowie sonstiger Anlagen, Gebäude und Räume.

Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden wegen Abnutzung.
Voraussetzung dieses Versicherungsschutzes ist, dass bei Übernahme der zur Benutzung zur Verfügung gestellten Sportanlagen und Gerätschaften, der sonstigen Anlagen, Gebäude und Räume der ordnungsgemäße Zustand überprüft wird und etwaige Mängel sofort reklamiert werden.

Risikobegrenzungen
Nicht versichert ist die Haftpflicht

bei privaten Übungen, Ferien- und Vergnügungsfahrten,als Tierhalter, aus Tribünenbau, aus der Ausübung des Berufes von Vereinsmitgliedern, auch wenn diese im Auftrag oder Interesse des Vereins erfolgt, aus Halten oder Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleichgültig durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken erfolgt,
aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, Risiken aus dem Besitz und Betrieb von Öltankanlagen.aus gewerblichen oder gewerbeähnlichen Betrieben aller Art, auch Forschungsstätten, aus Beschädigung von Wasserfahrzeugen anlässlich der Benutzung von Slip- bzw. Krananlagen.

2. Unfallversicherung des LSB

Was heißt Unfallversicherung?
Mit der Unfallversicherung möchte der LSB Hilfestellung geben, bei schweren, durch den Sport erlittenen Verletzungen, die zu einer dauerhaften Invalidität führen. Nicht versichert sind über diesen Vertrag die klassischen Leistungen der Krankenversicherung. Ob die Praxisgebühr,  Heilbehandlungskosten,  Heilkostenersatz, Selbstbeteiligungen, Fahrtkosten, Krankenpflege, Nachhilfeunterricht, usw.. Hier leistet Ihr Krankenversicherer oder Ihre private Unfallversicherung. Letzteres legen wir Ihnen als aktiver Sportler dringend ans Herz.

Versicherte Personen

Aktive und passive Mitglieder der „Vereine"Ehrenamtliche und nebenberufliche Aufsichtspersonen (Vereins- und Fachverbandsfunktionäre, Übungsleiter (Trainer), Sportlehrer, Organisationsleiter, Jugendleiter, Betreuer), die den satzungsgemäß bestimmten Organen und Institutionen angehören sowie Personen, die durch den Vorstand des Vereins ständig oder vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen der Aufgaben des Vereines beauftragt sind.Schieds-, Kampf- und Ziel-RichterNichtvereinsmitglieder, die vom Vorstand des Vereins als Helfer zur Durchführung satzungsgemäßer Veranstaltungen beauftragt werdendie am Trainings-/Übungsbetrieb des Vereins unter Leitung eines beauftragten Übungsleiters oder Sportwartes mit dem Ziel teilnehmen, nach 1 Monat dem Verein beizutreten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle vom Beginn bis zum Ende des Trainings-/Übungsbetriebes. Die Wege zu und von den Trainings-/ Übungsstätten sind nicht mitversichert.als Begleiter/Betreuer von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen, die im Auftrag der „Vereine" durchgeführt werden,als Begleiter/Betreuer von Behindertensportgruppen bei Veranstaltungen, die im Auftrag der „Vereine" durchgeführt werden,als Teilneher an einmaligen Trimmaktionen (z.B. Crossläufe, Spielfeste) die vom LSB und der „Vereine" durchgeführt werden.

Umfang des Versicherungsschutzes

Unfallbegriff
Ein Sportunfall liegt vor, wenn das Mitglied während seiner unmittelbaren Betätigung einen Unfall erleidet. Die Betätigung muss innerhalb der satzungsgemäßen Zwecke oder der sich auch sonst aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen erfolgen, und zwar örtlich begrenzt auf die jeweils genutzte Wettkampf-, Übungs- oder Veranstaltungsstätte. Die direkten Wege zu und von den jeweiligen Wettkampf- bzw. Übungsstätten sind mitversichert.

Veranstaltungen
Alle Mitglieder genießen Versicherungsschutz während der Teilnahme an Verbands- oder Vereinsveranstaltungen, Lehrgängen, Besichtigungen, Empfängen, Wanderungen und sonstigen geselligen Zusammenkünften.

Wegerisiko
Versicherungsschutz besteht jeweils während der Veranstaltungen einschließlich der direkten Wege zum und vom Veranstaltungsort.

Gastsportler / Gastübungsleiter
Mitglieder von Vereinen, die dem LSB angehören, haben auch Versicherungsschutz, wenn sie als Gastsportler oder –übungsleiter an sportlichen Veranstaltungen anderer Vereine teilnehmen.

Arbeitsdienst
Versichert sind alle Vereinsmitglieder auch bei unentgeltlichen Arbeitsdiensten auf dem Vereins- bzw. Verbandsgelände, sofern diese vom Verein bzw. Verband angeordnet werden.

Sonderrisiken
Für Mitglieder der Motorsportvereine bzw. Motorbootsportvereine besteht bei Fahrtveranstaltungen Versicherungsschutz, sofern es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Schützenvereine
Versicherungsschutz besteht für Mitglieder der Schützenvereine gemäß § 27 Abs. 1Satz 2 Waffengesetz; Waffengesetz-Artikel 1, Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 (BGBl.I S.3970)

Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht bei privaten Übungen, Ferienmaßnahmen und Vergnügungsfahrten.Kein Versicherungsschutz besteht für Berufssportler (hier greift der Versicherungsschutz der VBG).Kein Versicherungsschutz besteht für das gewerbliche Personal, hauptberufliche Turn- und Sportlehrer sowie Trainer in ihrer hauptamtlichen Tätigkeit (hier greift der Versicherungsschutz der VBG).

Leistungen/Versicherungssummen

Für alle Versicherten gilt:

Invalidität                                       € 35.000,-
Tod                                                €   5.000,-
Bergungskosten                              €   2.500,-
Kosmetische Operationen                €   2.500,-
Kurkostenbeihilfe                            €   1.000,-

Eine Invaliditätsentschädigung wird nur fällig, wenn der Invaliditätsgrad mehr als 20% beträgt.
Führt ein Unfall zu einer Invalidität von mehr als 75%, erbringt der Versicherer die doppelte Invaliditätsleistung.

Zahnschäden
Bei Zahnschäden wird für die Behandlung oder den Ersatz natürlicher oder bei Beschädigung künstlicher Zähne höchstens ein Betrag von 250,- €  für jeden vom Unfallereignis unmittelbar betroffenen Zahn gezahlt, soweit keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht.  Unter den Versicherungsschutz fällt auch die Reparatur oder der Ersatz von Inlays, Onlays, Krone, etc.
Für beschädigte Zahnspangen werden die Reparaturkosten bis zu 500,- € gezahlt. Der Verlust von Zahnprothesen ist nicht versichert.

Brillen/Kontaktlinsen
Für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Brillen oder Kontaktlinsen wird ein Betrag bis zu 75,- € gezahlt, soweit keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht. Der Verlust von Brillen und Kontaktlinsen ist nicht versichert.

Hörgeräte
Für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Hörgeräte wird ein Betrag bis zu 400,- € gezahlt, soweit keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht.
Der Verlust von Hörgeräten ist nicht versichert.

Bergungskosten
Hat der Versicherte einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzt der Versicherer bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Betrages die entstandenen notwendigen Kosten für:

Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden, Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, Überführungen zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle.

Es werden keine Kosten für Heil- und Hilfsmittel getragen.
Praxisgebühren, etc. gehen zu Lasten des Versicherten.

Obliegenheiten

Unfallmeldung
Jeder Unfall ist vom Verletzten oder vom Spielführer unverzüglich dem Verein zu melden, der die ausgefüllte und unterschriebene Sport-Unfallschadenanzeige an die
Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH leitet.
Diese gibt die Anzeigen an den Versicherer weiter.
Jeder Verletzte hat sofort, spätestens innerhalb von vier Tagen, einen Arzt aufzusuchen.
Sollten Sie Übungsleiter sein, so ist der Schaden darüber hinaus auch der VBG anzuzeigen.
Sollten Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, so ist auch dort der Unfall anzuzeigen. Meist gibt es dort das bessere Leistungspaket.

Todesfälle
Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.
Unabhängig davon ist die von den Hinterbliebenen unterschriebene Sport-Unfallschadenanzeige einzureichen.

Invalidität
Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.

Ausschlüsse
Für Unfälle, die nachweisbar dadurch herbeigeführt werden, dass der Versicherte im besonders hohen Maße leichtfertig bzw. grob fahrlässig gehandelt hat, kann der Versicherungsschutz mit Zustimmung des LSB versagt werden.

Für die Details zu diesem Vertrag steht Ihnen Paetau Sports gerne zur Verfügung:

Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH
Alexanderstraße 5,  10178 Berlin
Telefon: 0 30 / 23 81 00 21
Telefax: 0 30 / 23 81 00 39
www.thv-gruppe.de

Schadenanzeigen:    Unfall Haftpflicht

3. Arbeits- und sozialrechtliche Folgen eines Sportunfalles

a) Anspruch auf Lohnfortzahlung
b) Anspruch auf Krankenversicherung
c) Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

a) Anspruch auf Lohnfortzahlung
Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit lässt den Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes bestehen. In diesem Zusammenhang ist verschiedentlich die Frage diskutiert worden, ob ein Sportunfall mit nachfolgender Arbeitsunfähigkeit als verschuldet oder unverschuldet anzusehen ist. Dazu sind folgende Grundsätze entwickelt worden:
Eine Erkrankung durch Sportunfall ist unverschuldet, wenn der ausgeübte Sport nicht besonders gefährlich ist und wenn die Leistungsfähigkeit des Sporttreibenden nicht wesentlich überfordert wurde. Das Fußballspielen ist als nicht besonders gefährliche Sportart von den Gerichten anerkannt worden. Auch kann ein Amateurspieler aushilfsweise für einen Vertragsspieler (wohl auch für einen Lizenzspieler) eingesetzt werden, ohne sich dem Vorwurf der Überforderung auszusetzen. Auch der Amateurboxsport ist kein besonders gefährlicher Sport.

Wird die sportliche Betätigung gegen Entgelt ausgeübt und geschieht dabei ein die Arbeitsunfähigkeit verursachender Unfall, entfällt ein Lohnfortzahlungsanspruch. Die für diese rechtliche Konsequenz gegebene Begründung ist verschieden. Teilweise wird das Fordern der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber als gegen Treu und Glauben verstoßend angesehen, wenn der Sportunfall bei entgeltlicher Tätigkeit entstand. Teilweise wird die Auffassung vertreten, entgeltliche sportliche Betätigung überschreite den Rahmen allgemeiner Sportausübung; erlittene Verletzungen seien daher verschuldet.

Der Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes bzw. Lohnes entfällt, wenn "ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten vorliegt". In diesem Sinne als "verschuldet" kann ein Sportunfall dann angesehen werden, wenn bei dem Sporttreibenden die hinreichende Übung oder körperliche Eignung gefehlt hat, wenn seine Ausrüstung mangelhaft war oder wenn er den Sport auf einer nicht ordnungsgemäßen und deshalb gefährlichen Anlage betrieben hat. Der schon mehrfach wegen Kniebeschwerden erkrankt und arbeitsunfähig gewesene Fußballspieler muss bei Weiterausübung seines Sports damit rechnen, bei erneut eintretender Arbeitsunfähigkeit aus gleichem Grund keine Lohnfortzahlung verlangen zu können; jedenfalls entschied das Arbeitsgericht Hagen in dieser Weise.

b) Anspruch auf Krankenversicherung
Sportunfall ist Krankheit! Auch der Sportunfallverletzte hat grundsätzlich Anspruch auf die Leistungen seiner Krankenkasse im gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Umfang. Er kann Krankengeld beanspruchen; es sei denn, er hat die Sportverletzung vorsätzlich herbeigeführt. Er hat aber auch Anspruch auf Krankenhauspflege. Das war gelegentlich umstritten, ist aber in der Zwischenzeit – zu Gunsten des verletzten Sportlers – geklärt worden. Die Ablehnung der Krankenhauspflegekosten bei Sportunfällen würde gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Kassenmitglieder verstoßen.

c) Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Voraussetzung solchen Anspruches ist ein "Arbeitsunfall". Es ist also zu fragen, ob ein Sportunfall auch als Arbeitsunfall angesehen werden kann. Das ist sicher dann der Fall, wenn die Ausübung des Sports selbst die geschuldete Arbeit war. Erleidet ein Berufssportler (etwa ein Lizenzspieler der Fußballbundesliga) einen "Sportunfall", so liegt darin gleichzeitig ein "Arbeitsunfall" vor.

Ein Arbeitsunfall kann unter Voraussetzungen auch dann vorliegen, wenn die Sportausübung (und der dabei erlittene Unfall) in gewissem Zusammenhang mit der versicherten (beruflichen) Tätigkeit steht. Als Beispiel sei auf Unfälle beim Betriebssport verwiesen. Im übrigen aber rechnet die Ausübung des Sports zur privaten Sphäre des Sporttreibenden. Ansprüche gegen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen dann bei einem Sportunfall nicht.

Für ehrenamtliche Übungsleiter (max. 2.100 Euro Einkommen im Jahr – Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG) gilt, dass ihre Tätigkeit gem. § 2 Abs. 2 SGB VII als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit betrachtet wird und daher Versicherungsschutz über die VBG besteht. Beziehen sie mehr als den Freibetrag, muss sie der Verein bei der VBG anmelden.
Haben die Übungsleiter allerdings den Status eines selbständigen Übungsleiters (mehrere Arbeitgeber, unternehmerisches Risiko, unterliegt keiner Weisungsgebundenheit usw.) besteht kein Versicherungsschutz. Sie können aber eine sog. freiwillige Unternehmerversicherung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bei der VBG abschließen.

4.  Zu empfehlende Versicherungen

Weitere Versicherungsmöglichkeiten,
die der LSB seinen Vereinen über Rahmenverträge mit Paetau Sports anbieten kann sind:

a) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie D&O Versicherung
b) Vertrauensschadenversicherung
c)  Rechtsschutzversicherung
d) Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden, Glas)
e) lnhaltsversicherung  (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Glas)
f)  Elektronikversicherung
g) Gewässerschaden-Haftpflicht (Öltank)
h) Kaskoversicherungsschutz
i)  Berufshaftpflicht für Sporttrainer
j)  Berufsunfähigkeitsversicherungen
k) Reiseversicherungen (Reisegepäckversicherung + Reisekrankenversicherungen)
l)  Krankenzusatzversicherung

a)  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) sowie D&O Versicherung
Vorstände und gesetzliche Vertreter von Vereinen und Verbänden werden immer häufiger bei Fehlentscheidungen zu Schadenersatz herangezogen - auch aus den eigenen Vereinsreihen. Die VSH deckt Schäden aus der täglichen Arbeit, wie z.B. Fristversäumnisse oder Urheberrechtsverletzungen ab. Bei der D&O Versicherung (directors & officers liability), wird das sogenannte Organverschulden, also Schäden,  die über das normale operative Geschäft hinausgehen, absichert.

Unser neues Produkt für die Vereins- und Verbandswelt kombiniert erstmals beide Vertragsarten und verhindert somit Versicherungslücken.
Lassen Sie sich hierzu von der Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH (www.thv-gruppe.de) beraten.

b)  Vertrauensschadenversicherung
Sie deckt Schäden ab, die – beispielsweise – durch Unterschlagungen, Betrügereien und Diebstähle von Mitgliedern der Organe, den Vereinen und Verbänden entstanden sind. Auch solche wirtschaftlichen Nachteile, die ohne Verschulden der Organmitglieder eintreten, z.B. durch Einbruch, Raub oder Erpressung sind mitversichert.

c)  Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit dies notwendig ist und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten.
Versichert sind der Schadenersatz-RS, der Arbeits-RS, der Steuer-RS (vor Gerichten), Sozialgerichts-RS, Disziplinar- und Standes-RS, Straf-RS, Ordnungswidrigkeiten-RS, RS für Opfer von Gewalttaten und den allgemeinen Vertrags-RS vor Gericht. Optional kann auch noch der Verkehrs-RS eingeschlossen werden.

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die im Versicherungsschein und in seinen Nachträgen bezeichneten Wagnisse. Der Versicherer übernimmt bei einem Verfahren im In- und Ausland (Europa und Mittelmeerrandstaaten) bis zu einem Betrag von € 300.000,- je Schadensfall:
• die Anwaltsgebühren,
• die Gerichtskosten,
• die Zeugenauslagen,
• die Sachverständigengebühren,
• die Gebühren bei den Verwaltungsbehörden,
• die Kosten der Gegenseite (falls erforderlich),
• die notwendigen Vorschüsse.

Die vorstehende Rechtsschutzversicherung wird über unser Maklerbüro angeboten.
Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH
Telefon 0 30 / 23 81 00 21

Darüber hinaus besteht für den LSB und die Fachverbände (nicht Vereine) eine Pauschal-Rechtsschutzversicherung beim DAS (je Schadensfall bis zu 300.000.- €. Hierin nicht enthalten ist der Verkehrsrechtsschutz.
Nähere Informationen hierzu sind beim LSB bzw. beim oben genannten Maklerbüro erhältlich.

d)  Gebäudeversicherung
d1) Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
d2) Leitungswasser (Rohrbruch oder Frost)
d3) Sturm-/Hagelschäden
d4)  Elementarschäden
d5) Glas (Glasbruch)

Versicherte Sachen
Versichert sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör.

d1) Umfang der Feuerversicherung
Als Brand gilt Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).

d2) Umfang der Leitungswasserversicherung
Als Leitungswasser im Sinne dieser Bedingungen gilt Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren, den sonstigen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus den Anlagen der Warmwasser- oder der Dampfheizung bestimmungswidrig ausgetreten ist. Wasserdampf wird im Rahmen dieser Bedingungen dem Leitungswasser gleichgestellt.
Die Versicherung schließt innerhalb der versicherten Gebäude ein:
Schäden durch Rohrbruch oder Frost (einschl. der Kosten der Nebenarbeiten und des Auftauens) an den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung und den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizungsanlage.
Schäden durch Frost (einschl. Kosten der Nebenarbeiten und des Auftauens) an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Heizschlangen und gleichartigen Anlagen der Warmwasser- oder der Dampfheizung.
Außerhalb der versicherten Gebäude ist mitversichert:
Schäden durch Rohrbruch oder Frost (einschl. der Kosten der Nebenarbeiten und des Auftauens) an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

d3) Umfang der Sturmversicherung
Als Sturm gilt eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ist diese Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird sie unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass entweder die Luftbewegung der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden an einwandfrei beschaffenen Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder dass der Schaden bei der einwandfreien Beschaffenheit des versicherten Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Die Zerstörung oder Beschädigung einer versicherten Sache fällt nur dann unter die Versicherung, wenn sie auf der unmittelbaren Einwirkung des Sturmes beruht oder dadurch hervorgerufen wird, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherte Sache wirft oder die Folge eines Sturmschadens an versicherten Sachen ist.

d4) Umfang der Elementarschadenversicherung
Neben einigen anderen sind Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch oder Hochwasser mögliche Elementarschäden, die durch herkömmliche Gebäudeversicherungen nicht versicherbar sind. Gerne berät Sie Paetau Sports zu diesem Thema und den Risiken, die auch Ihr Vereinsgebäude treffen könnten.

d5) Umfang der Glasversicherung
Der Versicherer haftet für den Schaden, der an den in der Versicherungspolice aufgeführten fertig eingesetzten Scheiben oder anderen Gegenständen durch Zerbrechen entsteht, unter Einschluss der Kosten einer etwa erforderlichen Notverglasung. Beschädigungen der Oberfläche, z.B. Schrammen u.a. sind nicht Gegenstand der Versicherung.

e)  Inhaltsversicherung
Einbruchdiebstahl
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl (also nicht durch einfachen Diebstahl). Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor:

wenn ein Dieb in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt, wenn er in einem Gebäude oder dem Raum eines Gebäudes Türen oder Behältnisse aufbricht oder zum Öffnen von Türen oder Behältnissen falsche Schlüssel oder andere zum ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge verwendet, wenn er den Diebstahl zur Nachtzeit in einem Gebäude oder dem Raum eines Gebäudes begeht, in das er sich in diebischer Absicht eingeschlichen oder worin er sich in dieser Absicht verborgen hatte, wenn er den Diebstahl unter Anwendung der richtigen Schlüssel ausführt, sofern er diese durch Diebstahl im Sinne der Bestimmungen durch Beraubung oder räuberische Erpressung an sich genommen hat.

Feuer
Siehe Punkt d 1

Leitungswasser
Siehe Punkt d 2

Sturm/Hagel
Siehe Punkt d 3

f)  Elektronikversicherung
Einen immer größeren Stellenwert nimmt die Elektronik auch in den Vereinsgeschäftsstellen ein. Im Gegensatz zur Inhaltsversicherung ist die pauschale Elektronikversicherung eine Allgefahrendeckung und deckt somit auch Schäden durch falsche Benutzung, fallen lassen oder durch den einfachen Diebstahl.

g)  Gewässerschadenhaftpflicht
Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschaden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).
Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat, für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen werden.

h)  Kasko-Versicherungsschutz
In Ergänzung zum Sport-Haftpflicht-Versicherungsvertrag des Landessportbundes Berlin e.V. kann auf Antrag eines Vereines die Fahrzeugversicherung wegen Unfallschäden an mitgliedseigenen Personenkraftwagen in Deckung gegeben werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Sportfahrten, die im Auftrag des Vereins aktive Sportler, offizielle Reisebegleiter, Funktionäre und Übungsleiter bzw. Trainer befördern. Hierin kann auch eine Zusatzversicherung gegen den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes eingeschlossen werden und auch der Selbstbehalt bei Leihfahrzeugen kann reduziert werden.

i)  Berufshaftpflicht für Sporttrainer
Trainer, die keinem Verein angehören oder die neben dem Vereinssport auch in kommerziellen Einrichtungen tätig sind, sollten eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Sprechen Sie uns hierzu an.

j)  Berufsunfähigkeitsversicherung
Für alle nach dem 1.1.1961 Geborenen bieten die gesetzlichen Leistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht einmal eine Grundversorgung.
Da bereits heute jeder 4. Arbeitnehmer wegen schweren oder chronischen Erkrankungen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, stellen die Sportunfälle noch ein weiteres Risikopotenzial dar, weswegen eine private Absicherung wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu einer der wichtigsten Versicherungen gehört. Nur so ist gewährleistet, dass bei Eintritt des Versicherungsfalles der bereits erworbene Lebensstandard auch weiterhin aufrechterhalten werden kann. Der Gesetzgeber kennt heute nur noch den Begriff der Erwerbsminderungsrente, die Verweisbarkeit auf den gelernten Beruf entfällt.
Bei Auswahl des Versicherers sorgt Paetau Sports dafür, dass der Begriff der Berufsunfähigkeit im Bedingungswerk eindeutig und klar definiert ist.

k)  Reiseversicherungen
Für Vereinsgruppen können die bekannten Reiseversicherungen wie Reiserücktritt (spätestens 3 Tage nach Buchung) oder Reisekrankenversicherung direkt über die Homepage unseres Versicherungspartners gebucht werden:
www.thv-gruppe.de

Als Reisegepäck versichert sind alle Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, die der Versicherungsnehmer und seine Begleitpersonen während einer Reise mit sich führen, am Körper oder in der Kleidung tragen oder durch ein Verkehrs- oder Transportmittel befördern lassen. Als Begleitpersonen gelten nur Angehörige des Versicherungsnehmers oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, solange ein Zusammenhang zwischen der Reise des Versicherungsnehmers und den Begleitpersonen besteht. Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während einer Reise ausgesetzt sind, zum Beispiel:
• wenn ein Unfall passiert und das Reisegepäck zerstört wird,
• wenn das Gepäck unterwegs bestohlen wird,
• wenn das aufgegebene Gepäck verlorengeht,
• wenn in das Auto eingebrochen wird.

Obwohl mit den meisten europäischen Ländern Sozialversicherungsabkommen bestehen, werden deutsche Krankenkassen im Ausland häufig nicht anerkannt. Dies hat zur Folge, dass notwendige medizinische Behandlungen im Ausland durch den Betroffenen selbst beglichen werden müssen.
Um dies zu vermeiden, sollte vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten für im Ausland angefallene medizinisch notwendigen Behandlungen übernimmt. Auslandsreisekrankenversicherungen werden zu sehr günstigen Konditionen angeboten und sollten vor Antritt einer Auslandsreise unbedingt abgeschlossen werden.

l)  Krankenzusatzversicherung
Durch die Vielzahl der gesetzlichen Veränderungen ergibt sich auch die Notwendigkeit, über zusätzlichen Krankenversicherungsschutz nachzudenken, da viele bekannte Leistungen nicht mehr zu den Leistungskatalogen der Krankenkassen gehören.

m)  Wassersportversicherung
Für vereinseigene und mitgliedseigene Boote können Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherungen abgeschlossen werden.

Informationen
für Verbände, Vereine und Sportler
Paetau Sports
Versicherungsmakler GmbH
Alexanderstraße 5,  10178 Berlin
Telefon: 0 30 / 23 81 00 21
Telefax: 0 30 / 23 81 00 39
www.thv-gruppe.de
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cms@winkler-cottbus.de (Administrator) Service Thu, 25 Aug 2011 12:50:52 +0200
18 werden mit Behinderung http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/504-18-werden-mit-behinderung.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/504-18-werden-mit-behinderung.html


Düsseldorf, 9.5.2011, bvkm

Der 18. Geburtstag ist ein besonderer Tag. Denn an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist.

Der neue Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. will Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert. Behandelt werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein. Auch geht die Broschüre darauf ein, unter welchen Voraussetzungen erwachsene Menschen mit Behinderung ein Testament errichten dürfen, ob sie über ihre Eltern weiterhin krankenversichert bleiben und ob sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Dabei berücksichtigt der Ratgeber die gesetzlichen Änderungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.

Eltern werden außerdem darüber informiert, in welchem Umfang sie zum Unterhalt verpflichtet sind und ob sie über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung beziehen können.

Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?" steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik" kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann man für 3 Euro bestellen beim: BVKM, Stichwort „18 werden mit Behinderung", Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, info(at)bvkm.de, Tel.: 0211-64004-0 oder -15  oder Sie den angehängten Bestellzettel per Fax.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung.

2011_05_13_bvkm_Ratgeber_Bestellformular.pdf
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cms@winkler-cottbus.de (bvkm) Service Fri, 20 May 2011 11:22:49 +0200
Chill out – Zeit für dich, Zeit für mich http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/495-chill-out-zeit-fuer-dich-zeit-fuer-mich.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/495-chill-out-zeit-fuer-dich-zeit-fuer-mich.html

Wochenende für Mutter und Tochter „Chill out – Zeit für dich, Zeit für mich."

Der DRS-Partner Astra Tech lädt gemeinsam mit Medica-Technik
Mütter und Töchter zu einem Wochenende ein. Unter dem Motto "Chill out - Zeit für dich, Zeit für mich" wird ein abwechslungsreiches Programm geboten. Der Kurzurlaub findet vom 1.-3. Juli 2011 in Siegen (NRW) statt. Eine Anmeldung kann bis zum 10.06.2011 erfolgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Angebot.
2011_05_04_AstraTech_MedicaTechnik_Chillout_Wochenende.pdf


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cms@winkler-cottbus.de (Administrator) Service Fri, 06 May 2011 08:07:26 +0200
Hartz IV-Reform http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/489-hartz-iv-reform.html http://www.bsbrandenburg.de/index.php/service/489-hartz-iv-reform.html

„Bundesrat und Bundestag haben die sogenannte „Hartz IV-Reform" am 25. Februar 2011 verabschiedet.
Die aktuellen Informationen sind unter http://www.bildungspaket.bmas.de/ abrufbar.
Das Gesetz ist ab dem 1. April 2011 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Zwei Aspekte sind für den Sport besonders hervor zu heben:

Die Übungsleiterpauschale wird bis zu einer Höhe von monatlich 175 Euro weiterhin nicht auf den Regelbedarf angerechnet.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird auf der kommunalen Ebene erfolgen.










Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen
bei den Spielern der Bambinigruppe des Footballvereins Düsseldorfer Panther,
der Jugendlichen aus benachteiligten Familien eine vergünstigte Teilnahme
am Training ermöglicht.

Foto: picture-alliance

Damit wird es keine bundesweit gültigen Regelungen geben. Die Situation hat sich damit gegenüber der ursprünglichen Planung grundlegend geändert. Wir sind derzeit bemüht, mit den kommunalen Spitzenverbänden in Gesprächen auf Arbeitsebene zu ermitteln, wo sich konkrete Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket abzeichnen.

Die Einschätzungen unserer Ansprechpartner spiegeln das Bild wider, das auch in der Presse zu lesen ist: Die Klärung der Grundlagen und der Aufbau von entsprechenden Strukturen gehen in den Kommunen unterschiedlich schnell voran, die überwiegende Zahl der Städte, Gemeinden bzw. Landkreise wird noch einige Zeit brauchen, bis die Umsetzung greift und spürbar wird. Es ist nach unserer Einschätzung in dieser Phase wichtig, dass der organisierte Sport auf allen Ebenen den Kontakt sucht und Ansatzpunkte für die Beteiligung an der Umsetzung klärt, auf der Bundesebene, der Landesebene, vor allem auf der kommunalen Ebene. Erste Gespräche der Landessportbünde/Landessportjugenden lassen die Einschätzung zu, dass eine aktive Rolle des Sports willkommen ist.

Um diese Entwicklung zu verstärken bitten wir Sie, Ihrerseits Ihre Untergliederungen zu bitten, sich in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit den Kommunen in Verbindung zu setzen um zu klären, welches Amt für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets verantwortlich ist, welche Planungs- und Umsetzungsinstrumente und - verfahren zum Tragen kommen werden, welche Kriterien für die Auswahl der Angebote gelten und welche Begleitstrukturen oder Netzwerke, etwa zur Koordination der Angebote oder zur Qualitätssicherung, entwickelt werden sollen. Wir möchten anregen, in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hinzuweisen, auch diese Mitgliedschaft über den Deutschen Sportausweis zu verwalten.

Um die Koordination und den Informationsaustausch zu erleichtern bitten wir alle Mitgliedsorganisationen, soweit sie mit diesem Thema befasst sind, darum, die Liste der Ansprechpartner/-innen zu vervollständigen und uns über den Fortgang der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere den Unterstützungsbedarf für die Vereine, zu informieren. Sowie ausreichend neue Informationen vorliegen, werden wir zu einer zweiten Informationsveranstaltung einladen. Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, wann das sein wird."

DOSB, 19.04.2011
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stefanbressel@bsbrandenburg.de (Bressel Stefan ) Service Thu, 05 May 2011 09:16:07 +0200