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Schatzmeister aufgepasst!
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. März 2012 14:35
- Geschrieben von Winkler Andreas
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Keine Angst vor Einnahmen aus Werbung
oder wie sich der Verein aus Werbemaßnahmen finanzieren kann (Umsatzsteuerrecht Teil 2)
oder wie sich der Verein aus Werbemaßnahmen finanzieren kann (Umsatzsteuerrecht Teil 2)
Einnahmen aus Werbng können der Vermögensverwaltung oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Entscheidend ist, ob die Werbung vom Verein selbst betrieben wird oder an einen selbstständigen Pächter verpachtet ist. Folgende Arten von Werbung sind denkbar: Bandenwerbung, Trikotwerbung, Werbung auf Sportgeräten, Anzeigenwerbung, Lautsprecherwerbung, PKW-Werbung, Sponsoring. Die selbstbetriebene Werbung beeinträchtigt die Gemeinnützigkeit der Körperschaft nicht, wenn sie nicht Satzungszweck und nur von untergeordneter Bedeutung ist.

