18 werden mit Behinderung
- Geschrieben von bvkm
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 23. März 2012 14:35
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Düsseldorf, 9.5.2011, bvkm
Der 18. Geburtstag ist ein besonderer Tag. Denn an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist.
Der neue Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. will Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert. Behandelt werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein. Auch geht die Broschüre darauf ein, unter welchen Voraussetzungen erwachsene Menschen mit Behinderung ein Testament errichten dürfen, ob sie über ihre Eltern weiterhin krankenversichert bleiben und ob sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Dabei berücksichtigt der Ratgeber die gesetzlichen Änderungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.
Eltern werden außerdem darüber informiert, in welchem Umfang sie zum Unterhalt verpflichtet sind und ob sie über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung beziehen können.
Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?" steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik" kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann man für 3 Euro bestellen beim: BVKM, Stichwort „18 werden mit Behinderung", Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, info(at)bvkm.de, Tel.: 0211-64004-0 oder -15 oder Sie den angehängten Bestellzettel per Fax.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung.
2011_05_13_bvkm_Ratgeber_Bestellformular.pdf





