| Anti-Doping - 2010 - WDA-Verbotsliste |
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| Geschrieben von: Winkler Andreas | |||
| Donnerstag, den 03. Dezember 2009 um 08:24 Uhr | |||
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Liebe Athleten,
Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat im Oktober die WADA-Verbotsliste 2010, die ab dem 1. Januar 2010 gültig ist, veröffentlicht. So ist es für Asthmatiker wichtig zu wissen, dass die Beta-2-Agonisten Salbutamol und Salmeterol ab 2010 nicht mehr genehmigungspflichtig sind. Für die inhalative Anwendung genügt die Übersendung einer Erklärung zum Gebrauch an die NADA bzw. den Internationalen Fachverband. Salbutamol darf allerdings nur bis zu einer maximalen Dosis von 1600 µg pro 24 Stunden (je nach Präparat bis zu acht Hübe bzw. bis zu 16 Hübe) angewandt werden. Für höhere Dosierungen ist weiterhin die Erteilung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung erforderlich. Der Status in Bezug auf andere Beta-2-Agonisten hat sich nicht geändert. Weiterhin wurden Änderungen im Bereich der Wachstumshormone, bei den Diuretika und bei den Stimulanzien vorgenommen. So wurde die Substanz Pseudoephedrin, das z. B. in Aspirin Complex enthalten ist, wieder in die WADA-Verbotsliste aufgenommen. Auch das Blutdopingmittel CERA wurde neben EPO namentlich aufgenommen. Eine weitere Änderung betrifft die Substanz Glycerol, die künftig ausdrücklich nur verboten ist, wenn sie als Plasmaexpander eingesetzt wird. Ebenso gibt es in der WADA-Verbotsliste 2010 Änderungen in den Punkten „Cannabinoide" und „Chemische und physikalische Manipulationen". Einzelheiten können Sie in den angehängten Dateien oder auf www.nada-bonn.de nachlesen. Marco Häußer Referent Medizin/Anti-Doping - Consultant Medicine/Anti-Doping Friedrich-Alfred-Str. 10
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Dezember 2009 um 08:25 Uhr |


