| Ausbildungskonzeption Fachübungsleiter |
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| Geschrieben von: Baumann Marina | |||
| Sonntag, den 31. August 2008 um 18:40 Uhr | |||
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Ausbildungskonzeption Fachübungsleiter ab 2009
"Rehabilitationssport" Mindestalter für Lehrgangsteilnehmer: Das Mindestalter der Lehrgangsteilnehmer ist ab 2009 auf 18 Jahre festgelegt. 1.-Hilfe-Bescheinigung ab 2009 Ab 2009 sind die 16 LE 1.-Hilfe Bestandteil der Profilblöcke 30-90. Daraus ergibt sich, dass mit Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen die 1.-Hilfe bestätigt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass diese LE nicht zwingend im Lehrgang integriert sein müssen, sondern als Nachweis von den Teilnehmern verlangt werden kann. Richtlinien zur Ausbildung: Die Richtlinien zur Ausbildung im DBS wurden vom Deutschen Behindertensportverband bundesweit beschlossen und sind in den Rahmenrichtlinien vom Deutschen Sportbund als Übungsleiter-Ausbildung in der 2. Lizenzstufe (B-Lizenz) genehmigt und verbindlich. Die modulartige Struktur der Ausbildung zum Übungsleiter "Rehabilitationssport" setzt sich wie folgt zusammen: Grundlagenausbildung (Gesamt 90 Lehreinheiten - LE)
Block 10 Teil A 20 LE
Block 10 Teil B 20 LE
Block 10 Teil C 50 LE
Pflichteil P 8 - siehe Anerkennungstabelle
Pflichtteil P 16 - siehe Anerkennungstabelle
2. Lizenzstufe Block 30 - Orthopädie - 90 LE
Block 40 - Innere Mediziin - 120 LE
Block 50 - Sensorik - 90 LE
Block 60 - Neurologie - 90 LE
Block 70 - Geistige Behinderung - 90 LE
Block 80 - Psychiatrie - 90 LE
Es gibt folgende Lizenzbereiche: - Übungsleiter B Rehabilitationssport - Bereich Orthopädie (Stütz- und Bewegunsgapparat)
- Übungsleiter B Rehabilitationssport - Bereich Innere Medizin (Innere Organe)
- Übungsleiter B Rehabilitationssport - Bereich Sensorik
- Übungsleiter B Rehabilitationssport - Bereich Neurologie (Peripheres und zentrales Nervensystem)
- Übungsleiter B Rehabilitationssport - Bereich Geistige Behinderung
- Übungsleiter B Rehabilitationssport - Bereich Psychiatrie (Psychische Erkrankungen)
Das bedeutet, dass die Landesverbände auch sechs unterschiedliche Übungsleiterlizenzen vergeben. Die Ausbildung umfasst mindestens 180 Unterrichtseinheiten. Die Lizenzierung setzt die erfolgreiche Teilnahme am Grundlagenblock 10 Teile A,B,C (vorher Grundlagenblöcke 10 und 20) die im selben Landesverband absolviert werden müssen sowie einem der Profilblöcke 30-80 voraus.
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. Juni 2009 um 06:59 Uhr |
Lehrgangswesen




