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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, den 31. August 2010 um 09:00 Uhr |
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Ernennung SOD Nationale Koordinatoren der Sportarten
I Einleitung Auf der im Jahr 2007 stattgefundenen Sportkonferenz in Karlsruhe wurde gemeinsam zwischen Vertretern der Landesverbände, den Nationalen Koordinatoren der Sportarten und Vertretern von Special Olympics Deutschland eine zukünftige Sportstruktur diskutiert. Der daraus resultierende Strukturvorschlag wurde auf der Präsidiumssitzung von Special Olympics Deutschland am 3. April 2008 beschlossen. Ein Bestandteil der Strukturentwicklung auf Bundesebene ist die Einführung der Ernennung der Nationalen Koordinatoren der Sportarten durch das Präsidium. Special Olympics Deutschland konnte sich in den letzten Jahren im Sportbereich dank der hervorragenden Arbeit der ehrenamtlichen Nationalen Koordinatoren entwickeln. Bei der Ernennung der Nationalen Koordinatoren im März 2009 konnten die Stellen in den Sportarten Eisschnelllauf, Fußball, Roller Skating, Snowboarding und Schneeschuhlauf leider nicht besetzt werden. Für die Entwicklung dieser Sportarten ist es jedoch von zentraler Bedeutung, diese Stellen ebenfalls zu besetzen und einen Nationalen Koordinator durch das SOD Präsidium ernennen zu lassen. Ebenfalls soll die Stelle des Nationalen Koordinators für das Wettbewerbsfreie Angebot besetzt werden. Jeder Nationale Koordinator hat eine(n) Stellvertreter(in).
II Aufgaben des Nationalen Koordinators der Sportart 1. Dem Nationalen Koordinator der Sportart obliegt die Gesamtleitung für die jeweilige Sportart. Er vertritt in Absprache mit dem Referatsleiter Sport die Interessen von SOD in der jeweiligen Sportart gegenüber den Nationalen Sportfachverbänden und anderen Kooperationspartnern und fördert die Zusammenarbeit mit diesen. 2. Der Koordinator bildet mit den Landeskoordinatoren der Sportarten einen Fachausschuss, in den möglichst auch Vertreter der Fachverbände eingebunden werden. Der Fachausschuss tagt mindestens einmal pro Jahr. Innerhalb des Fachausschusses werden die unterschiedlichen Aufgabenbereiche den involvierten Personen (Regelwerk, Ausbildung, etc.) zugeordnet. Der Koordinator hat dabei eine koordinierende Funktion. 3. Der Koordinator nimmt an der jährlich stattfindenden nationalen Sportkonferenz teil und vertritt die Sportart. Bei Verhinderung wird ein Stellvertreter entsendet. 4. Der Koordinator bzw. ein Verantwortlicher aus dem Fachausschuss führt einmal pro Jahr ein Nationales Seminar in seiner Sportart durch. Er unterstützt die Sportabteilung bei der Erstellung von Standards und Unterrichtsmaterialien für die Aus- und Fortbildung in der Sportart. 5. Im November werden gemeinsam mit dem Sportdirektor die Ziele und das notwendige Budget für das folgende Jahr festgelegt. 6. Der Nationale Koordinator der Sportart ist für die Durchführung der Sportart bei den Nationalen Spielen verantwortlich. 7. Der Nationale Koordinator der Sportart übernimmt bei internationalen Veranstaltungen die Funktion des Headcoaches. Der Headcoach Organisiert und koordiniert die sportliche Vorbereitung und Durchführung der Teilnahme des deutschen Teams für die Sportart an der Veranstaltung. 8. Für internationale Veranstaltungen nimmt der Nationale Koordinator der Sportart am Nominierungsausschuss teil und unterstützt SOD bei der Erstellung der Meldeunterlagen aller für die Veranstaltung nominierten Sportler und Heimtrainer der Sportart.
III Anforderungen · Nachweis über sportfachliche Qualifikation und Erfahrungen in der Trainertätigkeit · Vertrautheit mit behinderungsrelevanten Aspekten · Mindestens zwei Jahre auf regionaler Ebene für Special Olympics aktiv · Teilnahme als Offizieller oder Coach an Nationalen Spielen · Englischkenntnisse · Zeit und Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren und zu den Veranstaltungen und Vorbereitungen zu reisen · Erfahrung mit der Organisation von Veranstaltungen Für die Aufwendungen wird eine jährliche Materialpauschale, gestaffelt nach der Größe der Sportart, gezahlt. Bare Auslagen werden gemäß den Reisekostenrichtlinien erstattet. IV Ablauf · Versand Bewerbungsunterlagen bis zum 18. August 2010 an die Landesverbände, Nationalen Koordinatoren sowie Veröffentlichung auf der Homepage und im Newsletter (31. August 2010) · Bewerbungsfrist bis zum 15. September 2010 · offizielle Ernennung im September/Oktober 2010 |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 31. August 2010 um 09:10 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, den 29. August 2010 um 21:41 Uhr |
Der DEUTSCHE BEHINDERTENSPORTVERBAND e.V.
besetzt zum nächst möglichen Termin die Position des/der CHEFTRAINERS/CHEFTRAINERIN für die Nationalmannschaft Rollstuhlrugby Junioren
Erwünscht sind: Trainer-C-Lizenz des DBS in der Sportart Rollstuhlrugby, einschlägige Erfahrungen in der Trainertätigkeit und/oder im Behindertensport, Studium der Sportwissenschaft
Die Aufgaben umfassen u. a. Betreuung der Junioren-Nationalmannschaft bei internationalen Veranstaltungen, Planung und Durchführung zentraler Lehrgangsmaßnahmen, Erstellung von Trainingsplänen, Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Talentsichtung, Mitarbeit bei der Erstellung von Konzeptionen sowie kooperatives Wirken in den Gremien des Verbandes und des Fachbereichs. Die Vergütung erfolgt nach der gültigen Honorartabelle des DBS.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 17. September an:
Deutscher Behindertensportverband e.V. Herrn Frank-Thomas Hartleb Friedrich-Alfred-Str. 10 47055 Duisburg Tel.: 0203/7174 171/Fax: - 178 Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 29. August 2010 um 21:46 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 12. August 2010 um 09:31 Uhr |
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Der Deutsche Behindertensportverband e.V. hat die Stelle des Bundestrainers der Herren neu ausgeschrieben.
Notwendig geworden ist dieser Schritt, nachdem diese Stelle in Verbindung mit dem Posten eines Sportkoordinators zur Vollzeitstelle aufgewertet wurde. Bewerbungen können noch bis zum 22. August an den DBS gerichtet werden. Wer das Rennen macht oder ob es durch die Bewerbung von Amtsinhaber Frits Wiegmann eventuell gar keinen Wechsel auf der Position des deutschen Bundestrainers gibt, ist dabei völlig offen.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. August 2010 um 09:44 Uhr |
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Geschrieben von: Robert Busch
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Montag, den 21. Juni 2010 um 12:37 Uhr |
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Jugendbildungsreferent / Referentin
für die Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. zum 01. August 2010 gesucht.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. Juni 2010 um 12:44 Uhr |
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Geschrieben von: Winkler Andreas
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Mittwoch, den 13. Januar 2010 um 17:20 Uhr |
Grundlagenschein RBB Basis (Teil 1 und 2) und Lizenz C-RBB (Teil 1 bis 4)
Inhalte der Lehrgangsthemen der einzelnen Ausbildungsteile
Teil 1: Inhalt gleich für beide Ausbildungsgänge Orga-Strukturen des Behindertensports, Regelkunde RBB, Klassifizierung, didaktische Grundlagen, Grundtechniken RBB, Grundbegriffe Taktiken, Hausarbeit und Hospitation. Zeitraum: 47 LE, davon 19 LE für Hausarbeit und Hospitation
Teil 2: Inhalt gleich für beide Ausbildungsgänge Historische Aspekte, Theorie in medizinische und biomechanische Grundlagen, methodisch didakti-sche Grundlagen, Praxis in Taktik - Defense / Offense, Teamtaktik Defense / Offense, kommunikative Begriffe und Verständigung, theoretische Prüfung, gilt für alle Kandidaten Prüfungskatalog individuelle Ausfertigung Zeitraum: 28 LE
Teil 3: Inhalt für Ausbildungsgang Lizenz C-RBB Theorie in Wettkampf, Spielbetrieb, Coaching, Teamführung, Grundbegriffe des Sponsorings, Trai-ningslehre, Vortest Theorie zur Ermittlung Wissensstand, Praxis in Teamtaktik, Themenvergabe für Lehrprobe in Teil 4, Vortest-Katalog individuelle Ausfertigung Zeitraum: 26 LE
Teil 4: Inhalt für Ausbildungsgang Lizenz C-RBB Prüfungswochenende, theoretische Prüfung, Lösung der Aufgaben des Prüfungskataloges, Besprechung der Aufgabenlösung, ggf. Einzelbesprechung nach Bedarf, praktische Prüfung, Demonstration der Aufgabe nach Thema Lehrprobe, Besprechung des Ergebnisses, ggf. Einzelbesprechung nach Bedarf, Abschlussbesprechung, Prüfungskatalog individuelle Ausfertigung Zeitraum: 26 LE
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. Januar 2010 um 17:23 Uhr |
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Geschrieben von: Winkler Andreas
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Samstag, den 14. November 2009 um 14:50 Uhr |
Jetzt bewerben:Paralympics-Stipendium für junge Journalisten
Berlin, 5. Nov. 2009 - Zum ersten Mal schreibt die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Kooperation mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) ein Recherchestipendium aus. Damit sollen bis zu sechs junge deutsche Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit erhalten, die deutsche Mannschaft während der Paralympischen Winterspiele in Vancouver (Kanada) vom 12. bis 21. März 2010 für zehn Tage zu begleiten und darüber zu berichten.
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Geschrieben von: Winkler Andreas
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Samstag, den 13. Juni 2009 um 21:06 Uhr |
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Das Bundesministerium der Finanzen macht in einem aktuellen Schreiben darauf aufmerksam, dass Vereinsvorstände ihr Amt grundsätzlich ehrenamtlich ausüben. Eventuelle Entschädigungszahlungen führen deshalb zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Verein, wenn die Satzung nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Vergütung vorsieht. Die Frist für erforderliche Satzungsänderungen endet definitiv am 31.12.2009.
Hier die wichtigsten Passagen des dem LSB vorliegenden Schreibens aus dem BundesministerIum der Finanzen, datiert vom 22. 042009, im Wortlaut.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. Juni 2009 um 20:13 Uhr |
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Geschrieben von: Winkler Andreas
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Samstag, den 13. Juni 2009 um 18:29 Uhr |
So oder in diesem Sinne lässt sich ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zusammenfssen, welches uns als Landessportbund vorab zugegangen ist und welches zwischenzeitlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht worden ist. Den Wortlaut dieser Mitteilung haben wir für alle Interessierten hier dargestellt.
Ausgangspunkt der dortigen Überlegungen ist das so genannte Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007.
Dort ist unter anderem ein neuer Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft in Höhe von 500.00 EUR eingeführt worden (vgl.§ 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz - EStG).
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 14. Juni 2009 um 10:40 Uhr |
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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, den 17. März 2009 um 19:18 Uhr |
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als des einzigen Fortbewegungsmittels im Haushalt
Die 48-jährige Beschwerdeführerin hatte Erfolg mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Beschlüsse, die es abgelehnt hatten, ihr einen speziellen Elektrorollstuhl, der für sie die einzige Möglichkeit darstellt, sich im häuslichen Bereich ohne fremde Hilfe zu bewegen, im Wege des Eilrechtsschutzes zu bewilligen.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffenen Beschlüsse des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts auf, die wegen der noch notwendigen Ermittlungen möglicher Gefahren für die Beschwerdeführerin beim Betrieb des Rollstuhls eine Bewilligung im Eilrechtsschutz ausgeschlossen und auf das Hauptsacheverfahren verwiesen hatten. Das Bundesverfassungsgericht ging von einer Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes aus, weil die Sozialgerichte das Beweisangebot der Beschwerdeführerin, ihre Fähigkeit zur gefahrenfreien Nutzung eines entsprechend ausgerüsteten Elektrorollstuhls mit einem leihweise zur Verfügung gestellten Fahrzeug vorzuführen, bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hätten berücksichtigen müssen. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 17. März 2009 um 19:23 Uhr |
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