Genehmigungsverzicht: AOK Hamburg/Rheinland, Debeka BKK, BKK MieleKNAPPSCHAFT, BKK DürkoppAdler

  • Die AOK Rheinland/Hamburg hat mitgeteilt, dass sie ab dem 1. Januar 2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport/Funktionstraining für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg verzichtet. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist ab dem Verordnungsdatum 1. Januar 2025 nicht mehr erforderlich.
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  • Ebenso hat die Debeka BKK mitgeteilt, dass sie ab dem 1. März 2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport und Funktionstraining verzichtet.
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  • Die BKK Miele verzichtet ab 1. April 2025 auf die Genehmigung für die Teilnahme am Rehabilitationssport und am Funktionstraining. Die Versicherten benötigen für die Teilnahme und Abrechnung lediglich eine vollständig ausgefüllte Verordnung vom Arzt. Diese Regelung gilt ab 1. April 2025 für Erst- und Folgeverordnungen. Das Abrechnungszentrum (AZ Emmendingen) der BKK Miele wurde darüber informiert.
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  • Die KNAPPSCHAFT hat mitgeteilt, dass sie ab dem 1. April 2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport/Funktionstraining für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg verzichtet. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist ab dem Verordnungsdatum 1. Januar 2025 nicht mehr erforderlich.

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  • Die BKK DürkoppAdler verzichtet ab 1. April 2025 auf die Genehmigung für die Teilnahme am Rehabilitationssport und am Funktionstraining (Erst- und Folgeverordnungen). Der Bewilligungszeitraum der Verordnung beginnt mit der ersten durchgeführten Übungseinheit. Darüber hinaus übernimmt das Abrechnungszentrum Emmendingen seit 1. Januar 2025 die Abrechnung für die BKK DürkoppAdler.
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  • Die aktuelle Übersicht zum Genehmigungsverzicht befindet sich hier