Bildung

Die Lizenzausstellung

Eine Lizenz wird für einen Profilblock beantragt. Die Lizenz gilt als Nachweis der Ausbildung.

Eine Lizenzausstellung erfolgt grundsätzlich nur nach Antragstellung! Pro Lizenz wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, auch für das Ausstellen einer Zweitlizenz (bei Verlust).

Folgendes ist in der Geschäftsstelle des BSB einzureichen.

  • Lizenzantrag – (vorgeschriebenes Formular) unterschrieben und durch Ihren Verein bestätigt
  • Teilnahmebestätigungen in Kopie für den Grundlagen- und Profilblock
  • 1. Hilfe-Nachweis über 9 LE (nicht älter als 2 Jahre )
  • unterschriebener Ehrenkodex (vorgeschriebenes Formular)
  • Bei Sonderlehrgängen oder weiteren Anerkennungen die jeweilige Berufsurkunde bzw. Lizenzen.

Gültigkeitsdauer der Lizenz / Fortbildungen

Mit Ausnahme des Blocks 40 (Innere Medizin) im Profilblock Rehabilitationssport sind die Lizenzen vier Jahre gültig. Für Block 40 gelten zwei Jahre. Um die Lizenz zu verlängern muss innerhalb der Gültigkeitsdauer eine Fortbildung über 15 Lerneinheiten gemacht werden.

Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit dem Ausstellungsdatum und endet mit Ablauf von zwei bzw. vier Jahren nach Erwerb (die genaue Gültigkeitsdauer ist auf Ihrer Lizenz vermerkt).

Antrag der Lizenzverlängerung

Zur Verlängerung Ihrer Lizenz reichen Sie bitte 3 Monate vor dem Ablauf Ihrer Lizenz folgendes ein:

  • den Antrag zur Lizenzverlängerung (vorgeschriebenes Formular) unterschrieben und Bestätigt durch Ihren Mitgliedsverein
  • Kopie der profilentsprechenden Fortbildung in Höhe von 15 LE (max. 8 LE online)

Die Lizenz verlängert sich um 2 bzw. 4 Jahre nach gültiger Fortbildung und Bestätigung durch den BSB.

Sollten Sie externe Fortbildungen wahrnehmen und sich anerkennen lassen wollen, ist es zwingend erforderlich die gewünschte Fortbildung vor Antritt des Lehrgangs, von der Geschäftsstelle des BSB prüfen zu lassen.

Vereinsinterne Fortbildungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, wenn diese nicht vorher beim BSB angemeldet und über diesen, für externe Teilnehmer freigegeben werden. (Genauere Informationen können über die Geschäftsstelle erfragt werden)

Des Weiteren ist eine Lizenzverlängerung nur möglich, wenn Sie Mitglied in einem dem BSB zugehörigen Verein, Mitglied sind.

Bei verpasster Fortbildung innerhalb der Gültigkeit Ihrer Lizenz, gelten besondere Verlängerungsfristen. Grundsätzlich wird Ihnen aber mindestens ein Jahr der möglichen Verlängerungszeit abgezogen. (Nähere Informationen dazu, bei Bedarf durch die Geschäftsstelle)

Hinweise zur Lizenzverlängerung

Der Vorgang der Lizenzverlängerung setzt eine Tätigkeit als Übungsleiter/in in einem Mitgliedsverein des BSB voraus. Innerhalb der Gültigkeitsdauer von 4 bzw. 2 Jahren (Lizenz Innere Medizin) ist der Nachweis einer Fortbildung (mindestens 15 Lerneinheiten) nachzuweisen. Für eine Lizenzverlängerung dürfen maximal 8 Lerneinheiten durch Online Fortbildungen nachgewiesen werden. Die restlichen Lerneinheiten müssen in Präsenz durchgeführt werden. Dies geht aus den ab 01.01.2023 gültigen „Richtlinien für die Ausbildungen im DBS“ hervor. (Seite 27, Abschnitt 12.6.)

Sollten Sie externe Fortbildungen wahrnehmen und sich anerkennen lassen wollen, ist es zwingend erforderlich die gewünschte Fortbildung vor Antritt des Lehrgangs, von der Geschäftsstelle des BSB prüfen zu lassen.

Vereinsinterne Fortbildungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, wenn diese nicht vorher beim BSB angemeldet und über diesen, für externe Teilnehmer freigegeben werden. (Genauere Informationen können über die Geschäftsstelle erfragt werden)

Bei verpasster Fortbildung innerhalb der Gültigkeit Ihrer Lizenz, gelten besondere Verlängerungsfristen - siehe AGB`s

Die Verlängerung erfolgt ausgehend vom Ende der Gültigkeitsdauer bis zum Quartalsende des jeweiligen Jahres. Eine Ausstellung der Verlängerung kann frühestens zu Beginn des Quartals des Ablaufdatums vorgenommen werden.

 

 

 

 

 

Registrierung als Übungsleiter in Ihrem Verein

Bitte lassen Sie Sich von Ihrem Verein, für den Sie Rehasport-Gruppen leiten, in der Geschäftsstelle des BSB registrieren. Die Verantwortlichen Ihres Vereins für die Rehasport-Gruppen, werden Sie dann in der Geschäftsstelle des BSB, für die jeweiligen Zeiten und Gruppennummern anmelden.