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Durchführung des Rehabilitationssports unter Corona-Bedingungen
Verhaltens- und Hygieneregeln des DBS bei der Durchführung des Rehabilitationssports bei Lockerungen von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Verhaltens- und Hygieneregeln des DBS bei der Durchführung des Rehabilitationssports bei Lockerungen von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Rehabilitationssport/Funktionstraining
Weitere Verlängerung von Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen
Weitere Verlängerung von Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen
Im Hinblick auf die aktuelle Infektionslage in Deutschland empfiehlt der DBS den ärztlich verordneten Rehabilitationssport zunächst für den Monat November einzustellen. Diese Empfehlung verdeutlicht die gesellschaftliche Verantwortung, die der DBS in der aktuell schwierigen Lage übernimmt.
Der Geist des Bund/Länder-Beschlusses vom 28.10.2020 spricht eindeutig von der Not-wendigkeit einer deutlichen Kontaktreduzierung.
Auch wenn der ärztlich verordnete Rehabilitationssport ein ergänzendes Mittel zur Rehabilitation ist, so handelt es sich doch – zumindest in Teilen – um ein Sportangebot für eine Risikogruppe.
Sportliche Gruppenangebote stehen aktuell im Widerspruch zu der strategischen Ausrichtung zur Pandemiebekämpfung der Bundesregierung.
Die verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit zur Fortführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports wird jedoch über die Verordnung der jeweiligen Landesregierung bzw. in den Gesundheitsbehörden der Landkreise getroffen.
Der DBS sieht in der aktuellen Infektionslage die gesellschaftliche Verantwortung des organisierten Sports ein deutliches Signal zu senden, dass persönliche Kontakte reduziert werden sollen. Diese gesellschaftliche Verantwortung und die Verantwortung gegenüber den Risikogruppen sowie unseren Rehabilitationssportler*innen, geht jedoch auch damit einher, dass die Strukturen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport erhalten bleiben müssen. Insofern wird sich der DBS auch weiterhin für gezielte finanzielle Hilfen für die Vereine einsetzen, die Rehabilitationssport anbieten.
Der Geist des Bund/Länder-Beschlusses vom 28.10.2020 spricht eindeutig von der Not-wendigkeit einer deutlichen Kontaktreduzierung.
Auch wenn der ärztlich verordnete Rehabilitationssport ein ergänzendes Mittel zur Rehabilitation ist, so handelt es sich doch – zumindest in Teilen – um ein Sportangebot für eine Risikogruppe.
Sportliche Gruppenangebote stehen aktuell im Widerspruch zu der strategischen Ausrichtung zur Pandemiebekämpfung der Bundesregierung.
Die verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit zur Fortführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports wird jedoch über die Verordnung der jeweiligen Landesregierung bzw. in den Gesundheitsbehörden der Landkreise getroffen.
Der DBS sieht in der aktuellen Infektionslage die gesellschaftliche Verantwortung des organisierten Sports ein deutliches Signal zu senden, dass persönliche Kontakte reduziert werden sollen. Diese gesellschaftliche Verantwortung und die Verantwortung gegenüber den Risikogruppen sowie unseren Rehabilitationssportler*innen, geht jedoch auch damit einher, dass die Strukturen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport erhalten bleiben müssen. Insofern wird sich der DBS auch weiterhin für gezielte finanzielle Hilfen für die Vereine einsetzen, die Rehabilitationssport anbieten.