Gebührenordnung – ab 01. Januar 2010
für die Anerkennung / Zertifizierung sowie Verlängerung von
Übungsgruppen Rehabilitationssport und Funktionstraining
Gebührenordnung – ab 01. Januar 2010
für die Anerkennung / Zertifizierung sowie Verlängerung von
Übungsgruppen Rehabilitationssport und Funktionstraining
Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte
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Ehrenordnung
Des Behinderten-Sportverbandes Brandenburg e.V.
vom 06.05.2006
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Angaben zur Datenweitergabe (pro Person jeweils ein Blatt ausfüllen)
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Satzung
des Behinderten-Sportverbandes Brandenburg e.V.
Fachverband für Rehabilitations-, Breiten- und Leistungssport
ERKLÄRUNG zur ANERKENNUNG als LEISTUNGSERBRINGER
von Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Stand: 22.11.2014 E
ERKLÄRUNG zur ANERKENNUNG als LEISTUNGSERBRINGER
von Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
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wird von den Jugendvertretungen der ordentlichen Mitglieder des BSB gebildet und vertritt die
Interessen aller jungen Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
Antrag auf Anerkennung von Funktionstrainingsgruppen
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Angaben zur Übungsleiterin/zum Übungsleiter
uns erreichte im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und der Durchführung des Rehabilitationssports eine Vielzahl von Fragen. Aufgrund der aktuellen Lage geben wir Ihnen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene folgende Hinweise der GKV zum Genehmigungsverfahren, zur Zwischenabrechnung und zu finanziellen Hilfen.
- Gegen sexualisierte Gewalt im Sport –
Teilnahmebestätigung für die Abrechnung von Funktionstraining bei den Krankenkassen
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Angaben zum Mediziner
Der Geist des Bund/Länder-Beschlusses vom 28.10.2020 spricht eindeutig von der Not-wendigkeit einer deutlichen Kontaktreduzierung.
Auch wenn der ärztlich verordnete Rehabilitationssport ein ergänzendes Mittel zur Rehabilitation ist, so handelt es sich doch – zumindest in Teilen – um ein Sportangebot für eine Risikogruppe.
Sportliche Gruppenangebote stehen aktuell im Widerspruch zu der strategischen Ausrichtung zur Pandemiebekämpfung der Bundesregierung.
Die verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit zur Fortführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports wird jedoch über die Verordnung der jeweiligen Landesregierung bzw. in den Gesundheitsbehörden der Landkreise getroffen.
Der DBS sieht in der aktuellen Infektionslage die gesellschaftliche Verantwortung des organisierten Sports ein deutliches Signal zu senden, dass persönliche Kontakte reduziert werden sollen. Diese gesellschaftliche Verantwortung und die Verantwortung gegenüber den Risikogruppen sowie unseren Rehabilitationssportler*innen, geht jedoch auch damit einher, dass die Strukturen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport erhalten bleiben müssen. Insofern wird sich der DBS auch weiterhin für gezielte finanzielle Hilfen für die Vereine einsetzen, die Rehabilitationssport anbieten.
VERBANDSFÜHRUNG
des Behinderten- und Rehabilitationssportverband
Brandenburg e.V.
(Good Governance-Richtlinie)
in der Fassung vom 07.12.2018
ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS LEISTUNGSERBRINGER
VON REHABILITATIOSSPORT NACH §44 SGB IX
Angaben für die zu anerkennende Übungsgruppe
2019 in Kraft.
Rahmenvereinbahrung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011
Antrag auf Verlängerung der Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Offizielle Anlage zur Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen (nicht vdek).
Die Anlage legt die Abrechnungsbeiträge fest.
Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS)
Teilnahmebestätigung für die Abrechnung von Rehasport bei den Primärkassen
Teilnahmebestätigung für die Abrechnung von Rehasport bei den Ersatzkassen
Offizielle Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen
Achtung! Leistungserbringergruppe (ACTK) ab 01.01.2020 für alle Positionen im Rehasport: 61 12 000
Laut der Ergänzungsvereinbarung ist die elektronische Abrechnung ist bei den Ersatzkassen zu bevorzugen.
Offizielle Vergütungsvereinbarung mit dem vdek
Formblatt TN - Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Begründung für die Überschreitung der Zahl der Teilnehmer/innen
Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung
Vdek – Verband der Ersatzkassen (Barmer, DAK Gesundheit, HEK Hanseatische Krankenkasse, TK Techniker Krankenkasse, KKH Kaufmännische Krankenkasse)
Primärkassen (AOK, BKK, IKK, LKK, KBS)
Bei Einreichung der Abrechnung muss folgender 7 stelliger Schlüssel (ACTK genannt) angegeben werden:
Rehasport : 61 12 000
Herzsport: 61 12 000
ACHTUNG! ab 01.01.2020 für alle Positionen im Rehasport: 61 12 000
Vdek – Verband der Ersatzkassen (Barmer, DAK Gesundheit, HEK Hanseatische Krankenkasse, TK Techniker Krankenkasse, KKH Kaufmännische Krankenkasse)
Bei Einreichung der Abrechnung muss folgender Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) angegeben werden:
Rehasport LEGS: 61 12 100
Verfasser: Benedikt Ewald
In dieser Übersicht befinden sich die tatsächlichen Beträge für Ihre Abrechnung. Die Günstigkeitsklausel wurde hier bereits berücksichtigt.
Nach Ablauf der Sondervereinbarung gilt wieder der vertraglich festgesetzte Satz wie vor Eintreten der Sondervereinbarungen. Die
Günstigkeitsklausel (vdek) bleibt jedoch bis 31.12.2021 außer Kraft.