In dieser Übersicht befinden sich die tatsächlichen Beträge für Ihre Abrechnung.
In dieser Übersicht befinden sich die tatsächlichen Beträge für Ihre Abrechnung
Sondervereinbarungen (Hygienezuschlag)
Sondervereinbarungen (Hygienezuschlag) + Verwendung Abrechnungspositionsnummer (GPOS) Corona Hygienezuschlag: 603700
Formblatt ANH - Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS LEISTUNGSERBRINGER
VON REHABILITATIOSSPORT NACH §64 SGB IX
Angaben für die zu anerkennende Übungsgruppe
Anlage NH zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Anlage MH zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Formblatt B - Beratungsprotokoll/Beratungsleitfaden
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Angaben zur Datenweitergabe (pro Person jeweils ein Blatt ausfüllen)
ERKLÄRUNG zur ANERKENNUNG als LEISTUNGSERBRINGER
von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Angaben zur Übungsleiterin/zum Übungsleiter
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Angaben zum Mediziner
Antrag auf Verlängerung der Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Formblatt TN - Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Begründung für die Überschreitung der Zahl der Teilnehmer/innen
Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS)
Verhaltens- und Hygieneregeln des DBS bei der Durchführung des Rehabilitationssports bei Lockerungen von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Weitere Verlängerung von Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen
Teilnahmebestätigung für die Abrechnung von Rehasport bei den Ersatz- und Primärkassen.
Weitere Verlängerung von Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie
durch die gesetzlichen Krankenkassen
Formular ist ausfüllbar, bitte downloaden und lokal speichern und öffnen
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Behinderten- und Rehabilitationssportverband Brandenburg e.V.
Dresdener Straße 18
03050 Cottbus
oder per Fax: 0355 48 64 63 29
bzw. E-Mail: sekretariat@bsbrandenburg.de
Vielen Dank.
Der Geist des Bund/Länder-Beschlusses vom 28.10.2020 spricht eindeutig von der Not-wendigkeit einer deutlichen Kontaktreduzierung.
Auch wenn der ärztlich verordnete Rehabilitationssport ein ergänzendes Mittel zur Rehabilitation ist, so handelt es sich doch – zumindest in Teilen – um ein Sportangebot für eine Risikogruppe.
Sportliche Gruppenangebote stehen aktuell im Widerspruch zu der strategischen Ausrichtung zur Pandemiebekämpfung der Bundesregierung.
Die verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit zur Fortführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports wird jedoch über die Verordnung der jeweiligen Landesregierung bzw. in den Gesundheitsbehörden der Landkreise getroffen.
Der DBS sieht in der aktuellen Infektionslage die gesellschaftliche Verantwortung des organisierten Sports ein deutliches Signal zu senden, dass persönliche Kontakte reduziert werden sollen. Diese gesellschaftliche Verantwortung und die Verantwortung gegenüber den Risikogruppen sowie unseren Rehabilitationssportler*innen, geht jedoch auch damit einher, dass die Strukturen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport erhalten bleiben müssen. Insofern wird sich der DBS auch weiterhin für gezielte finanzielle Hilfen für die Vereine einsetzen, die Rehabilitationssport anbieten.
uns erreichte im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und der Durchführung des Rehabilitationssports eine Vielzahl von Fragen. Aufgrund der aktuellen Lage geben wir Ihnen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene folgende Hinweise der GKV zum Genehmigungsverfahren, zur Zwischenabrechnung und zu finanziellen Hilfen.
Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte
Verfasser: Benedikt Ewald
2019 in Kraft.
VERBANDSFÜHRUNG
des Behinderten- und Rehabilitationssportverband
Brandenburg e.V.
(Good Governance-Richtlinie)
in der Fassung vom 07.12.2018
- Gegen sexualisierte Gewalt im Sport –
wird von den Jugendvertretungen der ordentlichen Mitglieder des BSB gebildet und vertritt die
Interessen aller jungen Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung
Satzung
des Behinderten-Sportverbandes Brandenburg e.V.
Fachverband für Rehabilitations-, Breiten- und Leistungssport
Ehrenordnung
Des Behinderten-Sportverbandes Brandenburg e.V.
vom 06.05.2006