Rahmenvereinbarungen über das Funktionstraining
Rahmenvereinbarungen über das Funktionstraining
Die Umsetzung des verordneten Funktionstrainings regelt die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011, die auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit diversen Rehabilitationsträgern geschlossen wurde. Hier werden Themen wie Gruppengrößen, Übungsleitung, Anerkennung von Gruppen und alle maßgeblichen Vorgaben aufgeführt.