Antrag und Verlängerung Funktionstraining
Voraussetzungen für die Beantragung einer Übungsgruppe zum Funktionstraining
- Sportverein ist Mitglied im Behinderten-Sportverband Brandenburg
- Institutionskennzeichen (IK) für Brandenburg ist vorhanden
- Qualifizierte Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Krankengymnasten, der Mitglied im antragenden Sportverein ist
- Passende Übungsstätte
Der Erstantrag für eine Übungsgruppe
Der Behinderten-Sportverband zertifiziert Gruppen für 2 Jahre. Für einen Erstantrag müssen Sie folgende Formulare beim Verband einreichen:
- Formular E = Erklärung zum Antrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift je Verein
- Formular FT = „Antrag auf Anerkennung von Funktionstrainingsgruppen“
- Formular AP = Ansprechpartner
Ist der Antrag komplett eingereicht, erhält der Sportverein eine Rechnung über 10 Euro pro Gruppe. Nach Zahlungseingang beim Behinderten-Sportverband Brandenburg erhält der Sportverein ein Zertifikat für die Gruppe.
Der Verlängerungsantrag für eine Übungsgruppe
Die Übungsgruppen werden für 2 Jahre zertifiziert. Vor Ablauf der Frist, gilt es beim Behinderten-Sportverband Brandenburg einen Verlängerungsantrag zu stellen. Folgendes ist einzureichen:
- Formular FT = „Antrag auf Anerkennung von Funktionstrainingsgruppen“
Veränderungen während der Laufzeit der Gruppe
Veränderungen während der Laufzeit – beispielsweise ein neuer Übungsleiter – sind dem Behinderten-Sportverband Brandenburg formlos mit Angabe der Angebotsnummer zu melden.
Ansprechpartner: Behinderten-Sportverband Brandenburg
Nadine Zimmer
Anerkennung / Zertifizierung
Tel.: 0355/48646328
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuelle Informationen finden Sie immer unter Downloads in den entsprechenden Kategorien