Gebührenordnung – ab 01. Januar 2010
für die Anerkennung / Zertifizierung sowie Verlängerung von
Übungsgruppen Rehabilitationssport und Funktionstraining
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Angaben zur Datenweitergabe (pro Person jeweils ein Blatt ausfüllen)
Stand: 22.11.2014 E
ERKLÄRUNG zur ANERKENNUNG als LEISTUNGSERBRINGER
von Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Angaben zur Übungsleiterin/zum Übungsleiter
Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Angaben zum Mediziner
ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS LEISTUNGSERBRINGER
VON REHABILITATIOSSPORT NACH §44 SGB IX
Angaben für die zu anerkennende Übungsgruppe
Rahmenvereinbahrung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011
Antrag auf Verlängerung der Anerkennung als Leistungserbringer von
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS)
Teilnahmebestätigung für die Abrechnung von Rehasport bei den Primärkassen
Teilnahmebestätigung für die Abrechnung von Rehasport bei den Ersatzkassen
Offizielle Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen
Achtung! Leistungserbringergruppe (ACTK) ab 01.01.2020 für alle Positionen im Rehasport: 61 12 000
Laut der Ergänzungsvereinbarung ist die elektronische Abrechnung ist bei den Ersatzkassen zu bevorzugen.
Offizielle Vergütungsvereinbarung mit dem vdek
Formblatt TN - Anlage zum Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX
Begründung für die Überschreitung der Zahl der Teilnehmer/innen
Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung
Vdek – Verband der Ersatzkassen (Barmer, DAK Gesundheit, HEK Hanseatische Krankenkasse, TK Techniker Krankenkasse, KKH Kaufmännische Krankenkasse)
Primärkassen (AOK, BKK, IKK, LKK, KBS)
Bei Einreichung der Abrechnung muss folgender 7 stelliger Schlüssel (ACTK genannt) angegeben werden:
Rehasport : 61 12 000
Herzsport: 61 12 000
ACHTUNG! ab 01.01.2020 für alle Positionen im Rehasport: 61 12 000
Vdek – Verband der Ersatzkassen (Barmer, DAK Gesundheit, HEK Hanseatische Krankenkasse, TK Techniker Krankenkasse, KKH Kaufmännische Krankenkasse)
Bei Einreichung der Abrechnung muss folgender Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) angegeben werden:
Rehasport LEGS: 61 12 100
Verfasser: Benedikt Ewald
In dieser Übersicht befinden sich die tatsächlichen Beträge für Ihre Abrechnung. Die Günstigkeitsklausel wurde hier bereits berücksichtigt.
Nach Ablauf der Sondervereinbarung gilt wieder der vertraglich festgesetzte Satz wie vor Eintreten der Sondervereinbarungen. Die
Günstigkeitsklausel (vdek) bleibt jedoch bis 31.12.2021 außer Kraft.
Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport
für den Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020
für den Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020