Ihr Weg zur Anerkennung

Voraussetzung für die Durchführung des Rehabilitationssports ist die Anerkennung jeder einzelnen Rehabilitationssportgruppe. Als Mitgliedsverein des BSB können Sie schnell und einfach Ihre Rehasport-Gruppen anerkennen lassen. Hier finden Sie alle Formulare die zur Beantragung der Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX notwendig sind.

Voraussetzungen für die Durchführung des Rehabilitationssports

  • der Sportverein ist Mitglied im Behinderten- und Rehabilitationssportverein Brandenburg e.V.
  • Institutionskennzeichen (IK) für Brandenburg ist vorhanden
  • der/die Übungsleiter/in ist im Besitz einer gültigen Lizenz (Übungsleiter B – Sport in der Rehabilitation) im jeweiligen Erkrankungsbereich
  • die Ärztliche Betreuung (Beratung der Teilnehmer/Übungsleiter) wird gewährleistet
  • eine feste Übungsgruppe muss existieren (d. h. genau definierter Ort, Wochentag, Zeit, Übungsleiter, Arzt)
  • die Anerkennung jeder ambulanten Rehabilitationssportgruppe erfolgt durch den BSB
  • eine Versicherung für Nichtmitglieder ist abgeschlossen
  • Durchführung eines Beratungsgespräches vor Beginn des Rehasports zwischen Verein und Interessent (die Dokumentation erfolgt mittels Beratungsprotokoll)

Zertifizierungsverfahren

Wie erfolgt der Ablauf der Anerkennung der Gruppen beim BSB?

Für die Anerkennung als Anbieter für Rehabilitationssport bzw. für die Anerkennung einer Rehasport-Gruppe füllen Sie bitte folgende Formulare aus und reichen diese beim BSB ein:

Antrag E (Erklärung als Leistungserbringer)
Dieser Antrag ist vom Vorstand des Vereins zu unterschreiben und einmalig beim BSB einzureichen.

Antrag AP (Ansprechpartner Rehasport)
Dieser Antrag ist einmalig vom Ansprechpartner Rehasport beim BSB einzureichen. Sollte sich der Ansprechpartner Rehasport ändern, so ist das Einreichen eines neuen Antrages erforderlich.

Antrag AN (Anerkennung der Gruppe)
Dieser Antrag ist für jede neue Anerkennung einer Rehasport-Gruppe beim BSB einzureichen.

Antrag ANH (Anerkennung für Herzsport)
Dieser Antrag ist für jede neue Anerkennung einer Herzsport-Gruppe beim BSB einzureichen.

Antrag M (medizinische Betreuung)
Dieser Antrag ist einmalig vom betreuenden Gruppenarzt zu unterschreiben und vom Verein an den BSB weiterzuleiten.

Antrag MH (medizinische/ärztliche Betreuung Herzsport)
Dieser Antrag muss von allen Mediziner*innen unterschrieben werden und an dem BSB weiterleitet werden.

Antrag NH (Notfallabsicherung im Herzsport)
Dieser Antrag ist einmalig vom eingesetzten Rettungspersonal zu unterschreiben und vom Verein an den BSB weiterzuleiten.

Antrag ÜL (Übungsleiter)
Dieser Antrag ist vom Übungsleiter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.

Verlängerungen und Änderungen bestehender Angebote

Die Rezertifizierung der Angebote erfolgt weiterhin für maximal 2 Jahre. Es muss vor Ablauf der Gültigkeit der Sportangebote ein Verlängerungsantrag mit dem Formular VL gestellt werden. Ebenfalls werden die entsprechenden aktuell gültigen Lizenznachweise der tätigen Übungsleiter*innen und eine bestätigte oder korrigierte Angebotsübersicht benötigt. Diese erhalten Sie per Mail vom BSB, bevor die Angebote auslaufen.

Sollte sich während der Laufzeit Änderungen in ihrem Angebot ergeben (z.B. Änderung der Angebotszeiten, Übungsleiter*innen etc.) bitten wir Sie diese mit Angabe der Angebotsnummer formlos mitzuteilen.

Dokumentationspflicht

Es besteht eine Dokumentationspflicht bei Erstberatungen potenzieller Teilnehmer am Rehabilitationssport. Wir empfehlen hierzu das DBS-Beratungsprotokoll Formular B. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eigene Formulare zu verwenden oder die Vorlage de DBS-Beratungsprotokolls zu verändern. Veränderte sowie eigene Protokolle sind dem BSB zwingend vor dem Einsatz zur Prüfung vor zu legen. Aus dem Beratungsprotokoll muss eindeutig hervorgehen, dass eine Teilnahme mit Verordnung ohne Verpflichtung Mitglied im Verein zu werden oder eine Zuzahlung zu entrichten, möglich ist. Eine etwaige Mitgliedschaft darf nur freiwillig eingegangen werden. Die Dokumentationspflicht besteht auch, wenn sich ein Teilnehmer gegen eine freiwillige Mitgliedschaft entscheidet und als Nichtmitglied am Rehasport teilnimmt.