Rehasport: Abrechnung für Schwerstbehinderte bei Primarkassen möglich
Der Behinderten-Sportverband Brandenburg e.V. (BSB) und die Primärkassen haben im Rehabilitationssport eine Ergänzung für die Vergütungsvereinbarung beschlossen. Rückwirkend ab dem 1. Juli 2017 kann jetzt auch für Schwerstbehinderte Erwachsene und Kinder bei den Primärkassen abgerechnet werden.