Achtung! Diese Neuregelungen gelten für alle Übungsleitungen, die aktuell das Funktionstraining leiten! Bitte prüfen Sie Ihre Qualifikationsanforderungen.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Übungsleiter*innen mit gültiger DOSB-Lizenz B Sport in der Rehabilitation, Profil: Orthopädie, zukünftig auch Funktionstraining anleiten dürfen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss Basislehrgang + Aufbaulehrgang über insgesamt 30 Lerneinheiten, um anschließend Funktionstraining abrechenbar anbieten zu dürfen.
Alle Physio- / Ergotherapeut*innen / Gymnastiklehrer*innen benötigen den Basislehrgang mit 15 Lerneinheiten als Qualifikationsanforderung für das Funktionstraining.
Die ausgestellten Bescheinigungen für das Funktionstraining sind auf 4 Jahre befristet. Die Funktionstrainingsleitungen sind verpflichtet, innerhalb dieser Gültigkeit Fortbildungen von mindestens 10 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der Anforderungen für alle bereits bestehenden Funktionstrainingsgruppenleitungen bis spätestens 1. August 2025 anzuwenden sind.
Für alle Neubeantragungen von Funktionstrainingsgruppen müssen die Qualifikationsanforderungen bereits erfüllt sein.
Die Lehrgänge können Sie auf unserem Bildungsportal unter folgendem Link buchen:
Basislehrgang: https://www.sportland-bildung.de/detail-1154
Aufbaulehrgang: https://www.sportland-bildung.de/detail-1405
Für die Anerkennung als Anbieter für Funktionstraining füllen Sie bitte folgende Formulare aus und reichen diese beim BSB ein:
Antrag AN Funktionstraining (Anerkennung der Gruppe)
Dieser Antrag ist für jede neue Anerkennung einer Funktionstrainingsgruppe beim BSB einzureichen.
Antrag AP (Ansprechpartner Funktionstraining)
Dieser Antrag ist einmalig vom Ansprechpartner Funktionstraining beim BSB einzureichen. Sollte sich der Ansprechpartner Funktionstraining ändern, so ist das Einreichen eines neuen Antrages erforderlich.
Antrag ÜL (Übungsleiter Funktionstraining)
Dieser Antrag ist vom Übungsleiter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.
Antrag B (Beratungsprotokoll Funktionstraining)
Dieser Antrag ist vor der ersten Übungseinheit vom Interessent und dem Vereinsvertreter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.