Genehmigungsverzicht: Heimat Krankenkasse

Seit dem 1. Januar 2025 verzichtet die Heimat Krankenkasse für Verordnungen von Rehabilitationssport (auch Herzsport) und Funktionstraining (Muster 56) auf das Genehmigungsverfahren.

Die Versicherten können mit ihrem Antrag seit dem 1. Januar 2025 direkt auf den gewählten Leistungserbringer zugehen und mit dem Sport beginnen. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung auf dem Vordruck ist nicht mehr vorgesehen. Dies gilt für Erst- und Folgeverordnungen. In diesem Zusammenhang stellt die erste Übungseinheit den Beginn des Bewilligungszeitraums gem. Rahmenvereinbarung dar.

Der Genehmigungsverzicht bezieht sich auf den Beginn einer Maßnahme ab dem 1. Januar 2025. Das Ausstellungsdatum der Verordnung ist nicht ausschlaggebend.