Rehabilitationssport

FAQ – Häufig gestellte Fragen im Rehabilitationssport

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport kommt für Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung in Frage, um sie möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Anspruchsleistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Sozialgesetzbuchs. Der Rehabilitationssport wird vom Arzt/ von der Ärztin verordnet und in der Regel von den Krankenkassen für einen begrenzten Zeitraum bewilligt sowie die Kosten übernommen. Der Rehabilitationssport wird in einer festen Gruppe mit max. 15 Teilnehmer*innen durchgeführt und dauert mindestens 45 Minuten. Im Herzsport dauert eine Übungseinheit mindestens 60 Minuten mit max. 20 Teilnehmer*innen und wird von einem Arzt/einer Ärztin während der gesamten Übungseinheit begleitet. In einer Rehabilitationssportgruppe haben die Betroffenen zudem die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen und ihre Erfahrungswerte zu teilen. Rehabilitationssport verfolgt u. a. das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen.

Wer kann Rehabilitationssport verordnen?
  • Die Verordnung von Rehabilitationssport erfolgt durch den behandelnden Arzt auf dem Formular Nr. 56 (Antrag auf Kostenübernahme) oder durch den Arzt der Rehabilitationskliniken anknüpfend an eine Anschlussheilbehandlung auf dem Formular G 850.
  • Die Verordnung von Rehabilitationssport belastet nicht das Budget des verordnenden Arztes.
  • Für die gesetzliche Rentenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte kann Rehabilitationssport auch durch den Arzt/die Ärztin der Rehabilitationseinrichtung verordnet werden.

Was muss die Verordnung enthalten?

  • die Diagnose nach ICD 10, ggf. die Nebendiagnosen, soweit sie Berücksichtigung finden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit haben,
  • die Gründe und Ziele, weshalb Rehabilitationssport/Funktionstraining (weiterhin) erforderlich ist; dazu sind auch Angaben über die vorliegenden Funktionseinschränkungen und zur psychischen und physischen Belastbarkeit zu machen,
  • die Dauer des Rehabilitationssports bzw. des Funktionstrainings,
  • eine Empfehlung für die Auswahl der für die Behinderung geeigneten Rehabilitationssportart

Besteht ein Anspruch auf einen Platz im Wasser, wenn auf der Verordnung das Feld „Gymnastik (auch im Wasser) angekreuzt wurde?

Sofern ein Rehabilitationssportanbieter anerkannte Rehabilitationssportgruppen im Wasser vorhält und freie Kapazitäten vorhanden sind, besteht ein Rechtsanspruch.

Darf ich im Rehabilitationssport an Geräten trainieren?

Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer) sind im ärztlich verordneten Rehabilitationssport ausgeschlossene Maßnahmen. Einzig im Herzsport stellt das Training auf Fahrradergometern eine Ausnahme dar. Für den Rehabilitationssport dürfen allerdings Hilfsmittel eingesetzt werden, wie z. B. Thera-Bänder, Gymnastikbälle, Kleinhanteln.

 

Was ist ein Beratungsprotokoll?

Vor Beginn des Rehabilitationssports ist jeder Rehabilitationssportanbieter verpflichtet ein Beratungsgespräch durchzuführen in dem über die einzelnen Aspekte im Rehabilitationssport informiert wird. Ein Beispiel für ein Beratungsprotokoll können Sie hier einsehen.

Was ist eine Anwesenheitsliste?

Jeder Rehabilitationssportanbieter muss für jede anerkannte Rehabilitationssportgruppe eine Anwesenheitsliste führen, über die der Nachweis erfolgen muss, dass es sich beim Rehabilitationssport um eine feste Gruppe handelt und die nach den Vereinbarungen im Rehabilitationssport zulässige Gruppengröße eingehalten wird.

Was ist eine Teilnahmebestätigungsliste?

Mit der Teilnahmebestätigungsliste rechnet der Verein die erbrachten Leistungen im Rehabilitationssport mit den jeweiligen Kostenträgern ab. Die Teilnehmer*innen am Rehabilitationssport müssen am Tag des Rehabilitationssportangebots ihre tatsächliche Teilnahme in der Liste mit Datum und Unterschrift bestätigen.