Seit dem 1. März 2025 verzichtet die VIACTIV Krankenkasse auf die vorherige Genehmigung der Verordnungen von Rehasport und Funktionstraining.
Dies ermöglicht den Teilnehmern eine unkomplizierte Teilnahme an den entsprechenden Angeboten.
Die VIACTIV Krankenkasse behält sich jedoch vor, die Abrechnungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ggf. zu kürzen (z.B. bei nicht vollständig ausgefüllten Verordnungen).
Die aktuelle Übersicht zum Genehmigungsverzicht befindet sich hier.