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Deutsches Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und gilt als höchste staatlich anerkannte Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports. Es würdigt eine überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit.

Die Anforderungen orientieren sich an den vier motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder der vier Disziplingruppen muss mindestens eine Übung erfolgreich absolviert werden. Dabei entspricht die Leistungsstufe Bronze den grundlegenden Anforderungen. Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens ist zudem der Nachweis der Schwimmfähigkeit.

Das Deutsche Sportabzeichen wird in zwei Altersgruppen verliehen:

  • Kinder und Jugendliche (ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden)
  • Erwachsene (ab dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird)
     

Das Deutsche Sportabzeichen ist zudem ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter. Es wird an Kinder und Jugendliche sowie Frauen und Männer verliehen, die innerhalb eines Kalenderjahres (01.01. - 31.12.), die jeweils geltenden Leistungsanforderungen erfüllen. Pro Kalenderjahr kann es ein Mal erworben und beurkundet werden.

Auch Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, das Deutsche Sportabzeichen zu erhalten. Die hierfür geltenden Anforderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) in Abstimmung mit dem DOSB entwickelt. Die Bedingungen und Regelungen sind im Handbuch “Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung” ausführlich festgehalten.

Weitere Informationen, Formulare, Materialien und Termine für das laufende Jahr sind auf den Websiten des Landessportbundes Brandenburg (LSB) und unter deutsches-sportabzeichen.de zu finden.