Aufbauend auf die Rahmenvereinbarung gelten weitere Verträge/Vereinbarungen für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports, in denen u.a. die Vergütungssätze festgelegt sind:
Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport der Primärkassen (gültig vom 01.10.2022 bis 31.12.2023)
Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport der Ersatzkassen (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023)