Genehmigungsverzicht Rehabilitationssport und Funktionstraining

Bei einigen Kostenträgern ist die vorherige Kostenübernahmeerklärung nicht mehr erforderlich. Das heißt, dass diese nicht mehr bei den folgenden Krankenkassen eingereicht werden müssen. Die Verordnungen sind somit ohne Stempel und Unterschrift gültig. Die Leistungserbringer müssen darauf achten, dass alle für die Abrechnung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere, dass auf der Verordnung der Arztstempel bzw. die Unterschrift des Arztes vorhanden ist und der maximale Leistungszeitraum eingehalten wird. Die Kostenträger behalten sich vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Zeitraumes.

 

Kostenträger

Ab Wann?

Hinweis

IKK Südwest

01.05.2017

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

AOK Hessen

01.04.2018

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

AOK Rheinlandpfalz- Saarland

01.08.2019

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

BKK Pronova

01.04.2021

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

Daimler BKK

01.08.2022

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

R+V BKK

01.03.2023

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

BKK PFAFF 01.04.2023

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

Energie BKK

01.05.2023 Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich
AOK Nordost 01.07.2023

Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

AOK Bayern 01.01.2024 Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich
AOK Baden-Württemberg 01.01.2024 Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich
BKK ZF & Partner 01.04.2024 Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich
BKK Freudenberg 01.04.2024 Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich
BKK VerbundPlus 01.06.2024 Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich

Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.