Bei einigen Kostenträgern ist die vorherige Kostenübernahmeerklärung nicht mehr erforderlich. Das heißt, dass diese nicht mehr bei den folgenden Krankenkassen eingereicht werden müssen. Die Verordnungen sind somit ohne Stempel und Unterschrift gültig. Die Leistungserbringer müssen darauf achten, dass alle für die Abrechnung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere, dass auf der Verordnung der Arztstempel bzw. die Unterschrift des Arztes vorhanden ist und der maximale Leistungszeitraum eingehalten wird. Die Kostenträger behalten sich vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Zeitraumes.
Kostenträger | Ab Wann? | Hinweis |
Pronova BKK | 01.04.2021 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
AOK Nordost | 15.09.2021 | Verordnungen ohne Stempel & Unterschrift als Kopie und gesonderte Kostenübernahme |
Daimler BKK | 01.08.2022 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
R+V BKK | 01.03.2023 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
Energie-BKK | 01.05.2023 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
AOK Nordost | 01.07.2023 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
AOK Bayern | 01.01.2024 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
AOK Baden-Württemberg | 01.01.2024 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
BKK ZF & Partner | 01.04.2024 | Keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich |
Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.